allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn kommt fast ohne Einschränkungen

Erstellt am 22. März 2014 von Raberlin

Nun ist klar, dass es bei der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland kaum Ausnahmen hiervon geben wird.

Der Mindestlohn gilt dann für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme von:

  • Auszubildenden (sind ja keine Arbeitnehmer)
  • ehrenamtliche Mitarbeiter (sind keine Arbeitnehmer)
  • Praktikanten (sofern diese auch tatsächlich solche sind; also nicht beim Scheinpraktikum)
  • Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslosen (länger als ein Jahr arbeitslos) für die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnis

Auch für Saisonarbeiten gilt zunächst der Mindestlohn, hier sollen aber tariflich abweichende Regelungen bis Ende 2016 zulässig sein.

RA A. Martin