Allergene 14 und Spurenhinweise

Von Josy @ournewcleanhabi




Es ist schon merkwürdig und mittlerweile kann ich es mir auch gar nicht mehr so richtig vorstellen wie es ist, einkaufen zu gehen, ohne jedes einzelne Produkt (sofern es verpackt ist) von vorne und von hinten ganz genau zu betrachten. Um genau zu sein: Die Vorderseite des Produktes wird kurz betrachtet, viel mehr Aufmerksamkeit widme ich der Rückseite der Verpackung. Auf der Rückseite nämlich befindet sich üblicherweise die Zutatenliste und diese studiere ich ganz genau. Studieren trifft es wirklich ganz genau, denn am Anfang viel mir das lesen und verstehen der Zutaten ziemlich schwer. Ich habe die Zutatenlisten dann Schritt für Schritt auseinander genommen und mir die Inhaltsstoffe einzeln übersetzt. 


Je nachdem welches Produkt man in den Händen hält, gibt eine Zutatenliste neben einigen bedenklichen und einiger weniger bedenklichen Inhaltsstoffen Auskunft über enthaltenen Allergene. Dies ist seit 2007 eine feste EU-Richtlinie an die sich die Hersteller von verpackungspflichtigen Produkten halten müssen. Auf Grundlage dieser Richtlinie müssen all die Allergene, auf die der Großteil der Bevölkerung in der EU mit einer Unverträglichkeit und/oder Allergie reagiert, in der Zutatenliste aufgeführt werden. 


Angegeben werden müssen:

  1. Milch und Erzeugnisse daraus (einschließlich Laktose)
  2. Erdnüsse und Erzeugnisse daraus
  3. Nüsse / Schalenfrüchte (Schalenfrüchte = Mandel, Haselnuss, Walnuss, 
  4. Cashewkerne/Cashewnüsse, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss) und Erzeugnisse aus Nüssen / Schalenfrüchten
  5. Soja und Erzeugnisse daraus
  6. Eier und Erzeugnisse daraus
  7. Fisch und Erzeugnisse daraus
  8. Krebstiere und Erzeugnisse daraus
  9. Weichtiere (Mulusken, Schnecken, Tintenfische, Muscheln und Austern) und Erzeugnisse aus Weichtieren
  10. Lupine und Erzeugnisse aus Lupinen
  11. Glutenhaltige Getreidesorten (Weizen, Roggen, Dinkel, Hafer, Gerste und Kamut) und Erzeugnisse aus glutenhaltigem Getreide
  12. Senf und Erzeugnisse daraus
  13. Sellerie und Erzeugnisse daraus
  14. Schwefeldioxid und Sulfit

Diese Vorschrift gilt innerhalb der EU für alle verpackungspflichtigen Lebensmittel, eine Deklarierungspflicht für lose Ware (beispielsweise beim Bäcker) besteht bislang noch nicht. Wozu die Nahrungsmittelhersteller auch nicht verpflichtet sind, ist eine Angabe zu möglichen enthaltenen Spuren. Eine Angabe hierzu ist für die Produzenten freiwillig. Was genau ist ein Spurenhinweis? 


Angenommen du reagierst allergisch auf Milcheiweiß und hältst eine Packung Kekse in den Händen. Milch ist als Zutat nicht enthalten, allerdings werden im Herstellungsbetrieb auch Produkte mit diesem Allergen hergestellt. Möglicherweise fahren die Erzeugnisse auf der gleichen Produktionsanlage und trotz Reinigung der Produktionsstätte könnte es zu einer Kontamination gekommen sein. Der Hersteller kann dies nicht vollständig ausschließen und gibt dies mit einem Hinweis auf dem Produkt an. Wer bereits auf Spuren von Allergenen reagiert, für den ist diese Zusatzinformation (lebens-)wichtig. 

Eine freiwillige Angabe, aber mittlerweile sehe ich einen Spurenhinweis immer häufiger auf allen möglichen Produkten. Sogar an einigen Backstationen im Supermarkt und in einigen Backshops liegen Zutatenlisten inkl. Spurenhinweise aus. 


Ausführlich informieren könnt ihr euch hier: DAAB - Die häufigsten Allergieauslöserour new clean habits