Aktuelles aus Bitburg 13.04.2012

Aktuelle Meldungen aus Bitburg

 

Eine Stadt verändert ihr Gesicht

- Zahlreiche größere Baumaßnahmen in Bitburgs Innenstadt

 

Seit Jahren boomt die Bauwirtschaft in Bitburg, und das Gesicht der Kreisstadt ist in einem ständigen Wandel begriffen. Mit den jetzt anstehenden Großprojekten wird sich das Stadtbild noch einmal wesentlich verändern.

 

Mit einer nachhaltigen Stadtsanierung und zukunftsorientierter Städtebauplanung für die Innenstadt schufen Rat und Verwaltung der Stadt Bitburg die Voraussetzungen für eine sehr positive Entwicklung der Kreisstadt.

 

Neben der heute in großen Teilen vorbildlich sanierten Altstadt konnten wichtige Infrastruktureinrichtungen wie das Krankenhaus, der Omnibusbahnhof oder das Erlebnisbad in der Innenstadt gehalten und gleichzeitig neue Angebote wie das Ärztehaus, die Bitburger Marken-Erlebniswelt oder die Stadthalle geschaffen werden.

 

Handlungsgrundlage für diese positive Entwicklung Bitburgs ist ein „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“, das bereits mehrfach fortgeschrieben und so immer den aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde. Dazu gehört auch eine Zentren- und Einzelhandelsstudie, die wiederum Wege aufzeigte, um die Innenstadt zu stärken.

 

In den letzten Jahren hat sich das Wachstum dann nochmals beschleunigt.

In der Trierer Straße steht die so genannte „Galerie Pierre“ kurz vor ihrer Vollendung und am Grünen See unterhalb des Rathauses ist ein großes Wohn- und Geschäftshaus entstanden. Auch beim Eckgrundstück Römermauer/ Görenweg haben die Bauarbeiten für ein Wohn- und Geschäftshaus begonnen.

Ebenfalls in Zentrumsnähe entsteht in der Kölner Straße ein neues Altenwohn- und Pflegeheim mit über 100 Plätzen.

 

Und an der Neuerburger Straße geht es mit dem Neubau eines Einkaufszentrums sowie der Erschließung von rund 40 Baugrundstücken schon bald los.

 

Im Jahr 2006 kaufte die Stadt Bitburg das an zentraler Stelle gelegene Postgelände auf. Über ein formelles Wettbewerbsverfahren konnte die Stadt einen Investor gewinnen, der das über 4.000 qm große Grundstück im Herzen der Stadt neu gestaltet. Geplant ist Winkelbau entlang des Spittels sowie der Poststraße, der im Erdgeschoss Gastronomie und Geschäfte beherbergen soll. In den Obergeschossen sind Wohnungen geplant. Das Gebäude wird gegenüber dem heutigen Postgebäude etwa zehn Meter nach hinten versetzt, wodurch der Platz deutlich vergrößert wird.

 

Neben diesem für das Stadtbild sehr bedeutsamen Bauvorhaben ist ein weiteres Großprojekt in aller Munde: die so genannte „Bit-Galerie“ mit rund 12.000 qm Verkaufsfläche zwischen Bedastraße und Trierer Straße in unmittelbarer Nähe zum Eingang Fußgängerzone. Wenn das Vorhaben verwirklicht wird, werden auch die Verkehrsbeziehungen vollkommen neu geordnet. Ein ganzes Quartier in Bitburgs Innenstadt wird sich verwandeln.

 

Darüber hinaus plant die Stadt in naher Zukunft die Erneuerung der Fußgängerzone, die Konversion für das schon im Herbst frei werdende Kasernengelände in der Mötscher Straße steht an und Vieles mehr.

 

Das Jahr 2012 ist deshalb ein für die weitere Entwicklung Bitburgs ganz wichtiges Jahr.

 

Geänderter Bebauungsplan für KiTa im Waisenhauspark

- Drei-gruppige Einrichtung soll bis Ende August bezugsfertig werden

 

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat die erste Änderung des Bebauungsplanes „Gebiet zwischen Theobald-Simon, Rittersdorfer, Kölner Straße und Burgweg“ als Satzung beschlossen und damit die Voraussetzungen für die Errichtung einer zusätzlichen, drei-gruppigen Kindertagesstätte in Modulbauweise geschaffen. In derselben Sitzung vergab der Rat den Auftrag zur Lieferung und Montage der entsprechenden Raummodule.

 

Nach den Beschlüssen des Stadtrates beabsichtigt die Stadt Bitburg am Standort der Kindertagesstätte Liebfrauen eine zusätzliche, drei-gruppige Kindertagesstätte in Modulbauweise zu errichten. Insgesamt sollen so 60 zusätzliche Plätze entstehen. Damit soll den neuen gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen werden, wonach Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr an und ab dem 01. August 2013 auch Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr an Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben.

Durch die Modulbauweise bleibt gewährleistet, dass die gesamte bauliche Anlage gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen und an einem anderen Standort aufgebaut werden kann. Jetzt entsteht die neue Einrichtung im Bereich des Waisenhausparks auf dem Gelände des dortigen Bolzplatzes.

 

Erste Voraussetzung für den Bau der neuen Kindertagesstätte war die Änderung des im betroffenen Gebiet geltenden Bebauungsplanes. Die notwendigen, formellen Schritte dazu vollzog die Verwaltung parallel zu den konkreten Planungen, so dass nun in einer Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung und in einem weiteren Tagesordnungspunkt die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage der Raummodule beschlossen werden konnten. Beide Beschlüsse fasste der Rat einstimmig.

 

Nach der Aussage des beauftragten Architekten soll die neue Kindertagesstätte etwa Ende August bezugsfertig werden.

 

Terminabsprachen erleichtern Vieles!

 

Wer in bestimmten Angelegenheiten den Rat und die Mithilfe der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen möchte, kann dies ohne Bedenken tun. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind stets darum bemüht, alle Bürger, die ins Rathaus kommen, umfassend zu beraten und möglichst schnelle Lösungen für ihre Probleme zu finden. Es empfiehlt sich jedoch, vorher telefonisch oder persönlich mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in einen Termin zu vereinbaren. Auf diese Weise können sich die zuständigen Bediensteten auf den Termin vorbereiten und sind dementsprechend auch schneller in der Lage, den Bürgern weiterzuhelfen. Außerdem können längere Wartezeiten vermieden werden.

 

In Routine-Angelegenheiten ist eine vorherige Terminabsprache selbstverständlich nicht erforderlich.

Bestimmungen für die Benutzung von Rasenmähern

 

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.

 

Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20:00 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Ein besonders lauter, motorbetriebener Rasenmäher darf während der Mittagszeit von 13 bis 15:00 Uhr nicht betrieben werden.

Allen Heimgärtnern wird empfohlen, diese Zeit einzuhalten und der Umgebung eine Lärmpause zu gönnen.

Für die gewerbliche Nutzung gibt es allerdings keine Einschränkung beim Rasenmähen. Der Gartenbaubetrieb muss seine Arbeit also nicht unterbrechen.

 

Der Betrieb von besonders lärmintensiven Gartengeräten wie verbrennungsmotorbetriebene Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler unterliegt wie bisher Sonderregelungen. Diese Maschinen dürfen an Werktagen zwischen 13 und 15:00 Uhr sowie von 17 bis 9:00 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden.

 

In Industrie- und Gewerbegebieten gelten die Betriebsverbote nicht.

 

Bei Störungen empfiehlt es sich, den Verursacher anzusprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Wenn das nicht funktioniert, kann sich jeder an das Ordnungsamt im Rathaus (6001-0) oder für den gewerblichen Bereich an die SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) Nord in Koblenz (0261/120-0) wenden.

 

Sammlung des Müttergenesungswerkes

- Vereine gesucht

 

In der Zeit vom 05. bis 14. Mai 2012 findet bundesweit die Sammlung für das Deutsche Müttergenesungswerk Elly Heuss-Knapp-Stiftung statt. Nun werden Vereine und Gruppierungen gesucht, die für die Spendensammelaktion ehrenamtlich aktiv werden.

 

Der Sammlungsertrag dient den satzungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Müttergenesungswerkes, insbesondere Kurzuschüsse für kur- und genesungsbedürftige Mütter, der Förderung kurbegleitender Maßnahmen sowie der Erhaltung und Errichtung von Muttergenesungseinrichtungen.

 

Vereine oder Gruppierungen, die im Bereich der Stadt Bitburg die Haussammlung durchführen möchten, werden gebeten, sich baldmöglichst bei der Stadtverwaltung Bitburg, Zimmer 213, Tel. 6001-221 zu melden.

Energietipp – Wärmedämmung oder Heizungserneuerung?

 

Häufig stehen Besitzer von Altbauten vor der Frage, ob es sinnvoller ist, eine möglichst große Energieeinsparung durch den Einbau neuer Fenster und die Verbesserung der Wärmedämmung oder durch den Austausch des alten Heizkessels zu erreichen. Die Beantwortung der Frage sollte jedoch nicht auf ein “Entweder-Oder” sondern auf ein “Sowohl als Auch” hinauslaufen, denn Wärmedämmung und Heizungserneuerung sind keine Gegensätze.

 

In der Praxis heißt das: ist der Kessel defekt, sollte er durch ein sparsames Neugerät ersetzt und gleichzeitig der Einbau einer Solaranlage geprüft werden. Wird ein Außenbauteil des Hauses renoviert, sollte gleichzeitig auch die Wärmedämmung an dieser Stelle verbessert werden. Bei konsequenter Umsetzung lassen sich bei Altbauten bis zu 50 % und mehr Energie einsparen.

Wichtig ist, dass man vor Beginn der Maßnahme unabhängigen Rat einholt. Die Energieberater der Verbraucherzentrale RLP e.V. helfen bei allen Fragen zur Energieeinsparung im Haus weiter. Ein kostenloses und persönliches Beratungsgespräch erhält man nach telefonischer Voranmeldung. Heizungsmessprotokolle des Schornsteinfegers und Baupläne des Hauses sollten in die Energieberatung mitgebracht werden.

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 26.04.12 von 13.30 – 18.00 Uhr Sprechstunde im Rathaus in Bitburg, Rathausplatz. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 06561-6001-321.

 

Für weitere Informationen:

Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20

(14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz)

Montags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,

Dienstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,

Donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

 


Redaktionsschluss für die Kalenderwoche 18 wird vorverlegt

 

Wegen des Maifeiertages muss der Redaktionsschluss vorverlegt werden!

Redaktionsschluss für den Bitburger Stadt- und Landboten, 18. Woche,

ist am

Mittwoch, dem 25. April 2012, um 12:00 Uhr

 

bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Zimmer Nr. 103, Fax: 06561-6001- 9120, E-Mail: [email protected] bzw. beim Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburg-Land,

Zimmer 213, Fax: 06561-66 – 480, E-Mail: [email protected]

 

Alle Manuskripte, die später eingehen, können leider nicht mehr in der entsprechenden Woche veröffentlicht werden.

Aus dem Stadtarchiv

Der Freiheitsbrief Graf Heinrichs des Blonden von 1262

 

Mit dem Jahre 1262 befinden wir uns betreffs der Verfassung des Bitburger Gemeinwesens erstmalig auf festerem Boden. In diesem Jahre erhielt Bitburg eine Freiheitsurkunde, die leider weder im Original noch als Abschrift erhalten ist. Selbst die Nachricht von diesem Rechtsakt ist nur zufällig überliefert. Wir verdanken sie in erster Linie dem Umstand, dass Luxemburg schon relativ früh, im 17. und 18. Jahrhundert, bedeutende und sehr fleißige Historiker hervorgebracht hat: den Echternacher Abt Bertels, Alexander Wiltheim (+ 1684), J. Fr. Pierret und den Jesuitenpater Jean Bertholet.

 

Während Pierret in seinem um die Wende des 17. zum 18. Jhdt. niedergeschriebenen ungedruckten fünfhändigen Manuskript „Essai de I’histoire du Duché de Luxemburg et Comté de Chiny” nur erwähnt, dass Graf Heinrich der Blonde Bitburg 1262 gefreit habe, geht Bertholet in seinem acht großformatige Bände umfassenden Werk „Histoire ecclesiastique et civile du Duche de Luxemburg et comte de Chiny”, das in den Jahren 1741 – 1743 zu Luxemburg gedruckt worden ist, etwas näher auf diesen Freiheitsbrief ein, ohne allerdings den ganzen Text zu bringen. Er beruft sich dabei auf ein altes Bitburger Chartular, das heute als verloren gelten muss und nicht mehr aufzufinden ist.

 

Es ist den knappen Angaben Bertholet’s zu verdanken, wenn wir den Wortlaut des Bitburger Privileges mit einiger Sicherheit rekonstruieren können. Unter den Preuves zu Band V teilt er mit, dass Graf Heinrich von Luxemburg und Laroche, Markgraf zu Arlon, seine Bürger zu „Bittburgh” mit der Freiheit der Bürger zu Echternach begabt habe, „quibusdam dumtaxat articulis exceptis, hic inseruntur”, d. h. mit einigen zusätzlichen Artikeln. Bertholet hat den gesamten Wortlaut nicht mitgedruckt, sondern auf den vorher mitgeteilten Echternacher Freiheitsbrief vom Jahre 1236 verwiesen. Aber die Zusätze für Bitburg bringt er im Text des V. Bandes, zusammen mit der Liste der Zeugen und Siegler, allerdings zum Jahre 1264.

 

Wir dürfen also als sicher unterstellen, dass Bertholet der gesamte Wortlaut als Abschrift vorgelegen hat. Seine Nachricht verdient deshalb Vertrauen, dies um so mehr, als es durchaus seiner Editionstechnik entspricht, Urkundentexte nur fragmentarisch wiederzugeben, wenn er die zu Grunde liegende Vorurkunde schon vorher im ganzen Text gedruckt hatte. Wir können das am Luxemburger Freiheitsbrief sehen, der im Jahre 1244 noch von der Gräfin Ermesindis ausgestellt wurde. Auch Luxemburg war nach Echternacher Recht gefreit, und deshalb bringt Bertholet in seinen Preuves nur den Textanfang, die Zeugenreihe und die Datumszeile. Diese Urkunde ist im Original erhalten. Ein Vergleich mit der Echternacher Vorurkunde von 1236 zeigt, neben unwesentlichen Textredaktionen und einer zusätzlichen Bestimmung, völlige Übereinstimmung im Wortlaut.

 

Die einzelnen Bestimmungen des Freiheitsprivileges standen nicht nur auf dem Papier. Nach ihnen hat sich das Leben der Stadt weitgehend ausgerichtet, und zwar bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, als französische Truppen Luxemburg und damit das Bitburger Land erorberten.

 

Heinrich, Graf von Luxemburg und Laroche, Markgraf zu Arlon, genannt der Blonde, ist der älteste Sohn der Gräfin Ermesindis, der schon den Trier-Luxemburger Vertrag von 1239 mitbesiegelt hat. Es beruht auf einem Versehen, wenn er in der Heimatliteratur oft als der spätere Luxemburger Kaiser Heinrich VII. bezeichnet wird, der ein Bruder des Trierer Kurfürsten Balduin war. Heinrich der Blonde war vielmehr der Großvater der beiden. Sein gleichnamiger Sohn ist in die Geschichte eingegangen als Graf Heinrich von Worringen bei Köln, weil er im Jahre 1288 in der dortigen Schlacht mit sehr vielen Rittern des Luxemburger Landes ums Leben kam.

 

Die einzelnen Bestimmungen des Freiheitsprivileges standen nicht nur auf dem Papier. Nach ihnen hat sich das Leben der Stadt weitgehend ausgerichtet, und zwar bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, als französische Truppen Luxemburg und damit das Bitburger Land erorberten.

 

Textausschnitt von Roland Hillen in „Geschichte von Bitburg“ aus dem Jahr 1965



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