Aktuelle News aus dem bundesdeutschen Rechtsstaat

Von Fritze

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

In Berlin hat ein Marokkaner einen Iraner am U-Bahnhof „Kottbusser Tor“ von hinten und mit voller Wucht vor eine einfahrende U-Bahn in das Gleisbett gestoßen, weil er wütend darüber war, dass sich der Begleiter des Iraners, der von der U-Bahn tödlich verletzt wurde geweigert hat, dem hinterhältigen Killer Drogen zu verkaufen.

Weil der Vorsitzende Richter der Strafkammer der Überzeugung war, dass der Mörder die einfahrende U-Bahn nicht gesehen hat wurde der Killer zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt, weil er das Mordopfer nicht getötet, sondern nur eine versuchte Körperverletzung begangen hat.

Der Killer hat nach der Rechtsauffassung des Vorsitzenden Richters lediglich eine Körperverletzung versucht, die ihm zwar nicht gelungen ist, bei der das Mordopfer aber trotzdem getötet wurde was offensichtlich wie aus dem Strafmaß ersichtlich lange nicht so schlimm ist wie ein gelungener Mord, bei dem der Mörder zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und frühestens nach 15 Jahren aus der Haft entlassen wird. Die Staatsanwältin, die eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hat, legte gegen das Urteil Revision ein und nun muss das OLG entscheiden, ob eine misslungene Körperverletzung mit Todesfolge ein Kavaliersdelikt, oder ein Gewaltverbrechen ist.

Dass die richterliche Mutmaßung, dass der Killer die einfahrende U-Bahn nicht gesehen hat als realer Tatbestand in die Urteilsfindung einfließt, kommt mir persönlich ziemlich komisch vor denn soweit mir bekannt, ist der Vorsitzende Richter nicht wegen Hellseherei vorbestraft
und auch nicht als amtlich bestellter Hellseher tätig.

In Mecklenburg Vorpommern wurde die DDR Diplom Juristin Barbara Borchardt mit den Stimmen der CDU Abgeordneten zur Verwaltungsrichterin ernannt, obwohl Frau Borchardt zu den Gründerinnen der linksradikalen, vom Verfassungsschutz bespitzelten Organisation „antikapitalistische Linke“ gehört und bei jeder ANTIFA Demonstration in der ersten Reihe mit marschiert, 2016 wurde die Verwaltungsrichterin wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten angezeigt, weil sie neben einem Spruchband mit dem Text „Nazis gibt’s in jeder Stadt, Banden bilden, macht sie platt“ stand. Das Verfahren wurde eingestellt weil die Richterin ihren Kollegen klar machen konnte, dass die Aufforderung nur sinnbildlich gemeint war, obwohl das „Plattmachen“ von Gegnern durch Mitglieder der ANTIFA generell real praktiziert wird, in einem Stuttgarter Krankenhaus liegt aktuell noch ein ANTIFA Opfer im Koma und die Ärzte sind sich nicht sicher, dass das von Linksradikalen ins Koma geprügelte Opfer, dass auf dem Wasen an einer Corona Demo teilnehmen wollte, jemals wieder aus dem Koma erwacht. Die linksradikale Verwaltungsrichterin sieht auch nach ihrer Ernennung keinen Grund, aus der „antikapitalistischen Linken“ auszutreten und sie vertritt auch die Meinung, dass die DDR kein Unrechtsstaat war.