Aktuelle Änderungen in den KfW-Programmen


Baufinanzierung - aber richtig!
Ich möchte Sie heute über die aktuellen Änderungen in den KfW Programmeninformieren:
1. Modernisierung der Merkblätter für die wohnwirtschaftlichen Programme zum 01.07.2011Die KfW hat die Merkblätter für die wohnwirtschaftlichen Programme aktualisiert. Sie wurden mit einer einheitlichen Struktur versehen und verständlicher sowie lesefreundlicher gestaltet.2. Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen Wohnraum Modernisieren und KfW-Wohneigentumsprogramm zum 01.07.2011
a) Anpassung des Förderhöchstbetrages in den Programmen KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm-Nr.: 124/134) und Wohnraum Modernisieren (Programm-Nr.: 141) zum 01.07.2011.Im Interesse einer stärkeren Vereinheitlichung des Förderangebotes wird die KfW den Förderhöchstbetrag im KfW-Wohneigentumsprogramm und im Programm Wohnraum Modernisieren analog dem Programm Energieeffizient Sanieren (KfW-Effizienzhaus) vereinheitlichen.Im KfW-Wohneigentumsprogramm beträgt der Förderhöchstbetrag ab 01.07.2011 dann 75.000 EUR.Im Programm Wohnraum Modernisieren sind künftig Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem Förderhöchstbetrag von 75.000 EUR je bestehender Wohneinheit förderfähig. b) Abschaffung der 15-jährigen Zinsbindung im KfW-Wohneigentumsprogramm(Programm-Nr.: 124/134) zum 01.07.2011Im Zuge der weiteren Vereinheitlichung wird die KfW die Auswahl an Zinsbindungszeiträumen um die bislang ausschließlich im KfW-Wohneigentumsprogramm angebotene 15-jährige Zinsbindungsfrist reduzieren. Wie in allen wohnwirtschaftlichen Programmen können 5- und 10-jährige Zinsbindungsfristen vereinbart werden.Darlehensanträge, die ab dem 01.07.2011 bei der KfW eingehen, werden zu den ab 01.07.2011 geltenden Zinsbindungszeiträumen zugesagt, d.h. bei Beantragung einer 15-jährigen Zinsbindung erfolgt die Zusage mit 10-jähriger Zinsbindung.
3. Änderungen in den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren
(Programm-Nr.: 151/152, 153, 430): Anwendung der DIN V 18599 zur Berechnung des energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern Die KfW teilte Ende 2010 mit, dass sie die DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern aussetzt.Mittlerweile wurden für Wohngebäude einheitliche Rechenparameter abgestimmt und eine Vergleichsrechnung der verschiedenen Softwareprodukte mit positivem Ergebnis abgeschlossen.Die DIN V 18599 wird ab sofort wieder für die Berechnung der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern anerkannt.Die zugelassenen Hersteller und Produkte finden Sie auf der Internetseite www.nachhaltigesbauen.de und in den Anlagen zu den Programm-Merkblättern.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
HerzlichstManuela Scalet

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