AK-Kontrollen im Kärntner Hotel- und Gastgewerbe: Betriebe missachten das Arbeitszeitgesetz

AK-Arbeiterkammer-Kärnten

AK/ÖGB wollen elektronische Zeitaufzeichnung und fairen KV-Abschluss

Klagenfurt (OTS/Arbeiterkammer) – Kaum ein Arbeitgeber im Gastgewerbe hält sich an die Arbeitszeitgesetze. Das hat eine Untersuchung der Arbeiterkammer Kärnten ergeben. Lediglich zwei der 63 überprüften Betriebe wurden nicht beanstandet. In Summe wurden 3.105 Übertretungen gezählt und Strafen in der Höhe von 125.275 Euro beantragt.

Geprüft wurden in der Sommersaison 2013 vor allem Klein- und Mittelbetriebe mit insgesamt 1.339 Mitarbeitern, davon 554 Männer (41,37 Prozent) und 785 Frauen (58,63 Prozent). Grund für die Untersuchung war ein kontinuierlicher Anstieg der Beschwerden von Arbeitnehmern aus der Gastronomie.

“Wir haben 3.105 Übertretungen von zwingenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen festgestellt, das ergibt für jeden der 61 beanstandeten Betriebe durchschnittlich 51 Gesetzesverstöße”, erklärt der Leiter des Lehrlings- und Jugendschutzreferats, Helmut Krainer. Diese Zahl war auch für die Experten der AK überraschend hoch.

An der Spitze der Beanstandungen finden sich Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes mit 62,38 Prozent. Das heißt, im Überprüfungszeitraum wurden bei 61 Betrieben insgesamt 1.937 Vergehen gegen diese Vorschrift festgestellt.

Auf Platz zwei stehen die Missachtung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes mit 29,18 Prozent oder 906 Fällen.

Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes wurden in 117 Fällen beanstandet.

Das Mutterschutzgesetz wurde 44 Mal übertreten.

Acht der Arbeitgeber beschäftigten im Prüfzeitraum schwangere Frauen. Fünf dieser Betriebe hatten die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Paragraf 2a Mutterschutzgesetz nicht durchgeführt. In einem Fall wurde eine werdende Mutter zur Nachtarbeit herangezogen.

25 Arbeitgeber missachteten die Höchstgrenze der zulässigen täglichen Arbeitszeit.

In 22 Betrieben wurde die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit nicht beachtet, in ebenso vielen Fällen wurden den Arbeitgebern keine ausreichenden Ruhezeiten gewährt.

Verstöße gegen den Jugendschutz

Von 63 der überprüften Betriebe haben 44 in der Sommersaison 2013 in Summe 164 jugendliche Arbeitnehmer beschäftigt. 45 von ihnen waren Lehrlinge, 102 Pflichtprakti-kanten, 17 hatten einen Ferialjob.

41 der 44 Betriebe – das sind 93,15 Prozent – hielten sich nicht an die Bestimmungen des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes. 24 von ihnen – das sind 54,55 Prozent – wurden angezeigt. Dieser Schritt erfolgte bei schwerwiegenden oder wiederholten Übertretungen.

Am häufigsten wurde den Jugendlichen die vorgeschriebene Zahl an freien Sonntagen nicht gewährt. Fast die Hälfte – 49,39 Prozent – war davon betroffen.

44,51 Prozent der jungen Leute erhielten keine ausreichenden Ruhezeiten vom Arbeitsende bis zum Arbeitsbeginn am nächsten Tag.

34,76 Prozent hatten zu wenig Wochenfreizeit.

Die Wochenarbeitszeit wurde bei 48 und die Tagesarbeitszeit bei 31 Jugendlichen überschritten.

AK fordert elektronische Zeitaufzeichnung

Die Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erwies sich sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Jugendlichen als äußerst schwierig. Denn die Arbeitszeitaufzeichnungen waren in vielen Gastgewerbebetrieben zum Teil sehr mangelhaft geführt worden. Vielfach wurden auch geschönte Dokumentationen vorgefunden. AK-Präsident Günther Goach verlangt daher elektronische Arbeitszeitaufzeichnungen auch im Hotel- und Gastgewerbe. “In der Industrie ist das schon lange üblich. Denn genaue Aufzeichnungen sind die Grundlage für eine faire Entlohnung und korrekte Überstundenabgeltung”. Die AK appeliert an Arbeitnehmer, auch selbst aktiv zu werden und die Arbeitszeit aufzuzeichnen. Dazu gebe es zum Beispiel den interaktiven “AK-Zeitspeicher”, der am PC aber auch als App am Smartphone zur Dokumentation genutzt werden kann.

ÖGB verlangt fairen Lohnabschluss

ÖGB-Chef und Vida-Landesvositzender Hermann Lipitsch kündigte Gespräche mit dem Sozialminister über eine personelle Aufstockung des Arbeitsinspektorates in Kärnten an. Derzeit sind 17 Inspektoren für rund 180.000 Arbeitnehmer zuständig. Lipitsch ruft die Arbeitgeber im Hotel- und Gastgewerbe auf, bei den KV-Verhandlungen fairen Lohnabschlüssen zuzustimmen. Derzeit beträgt der durchschnittliche Bruttostundenlohn im Tourismus 7,89 Euro. “Gerade der Tourismus als für Kärnten wichtiger Wirtschaftszeig braucht hochmotivierte Mitarbeiter. Das geht nur, wenn die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung korrekt und fair sind”, betont Lipitsch.

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Peter Ladinig Peter Ladinig

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