Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft

Man kriegt wirklich jeden Tag was “neues” auf den Kopf geschmissen! Von links, von rechts, aus allen möglichen Richtungen – und nun auch aus den unmöglichsten Richtungen ..

Nicht wundern, liebe Freunde, auch nicht aufregen, weil, das kann ganz einfach nicht lange bestehen bleiben. Und so wird es bei vielem sein, wenn die ganze Sche ****… den Bach endgültig runterläuft, werden sich diese Dinge in Wohlgefallen auflösen – und nur mehr als schlechtes Beispiel dienen. Hoffentlich recht bald ..

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Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft

Bundestag: Die erste Hürde hat die skandalöse Gesetzesänderung schon genommen. (Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger)

Bundestag: Die erste Hürde hat die skandalöse Gesetzesänderung schon genommen. (Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger)

Bislang von der Presse erstaunlich wenig kommentiert, hat der Bundestag am vergangenen Freitag eine Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) beschlossen, die einen faustdicken Datenskandal mit sich bringt: Künftig dürfen Meldeämter Ihre persönlichen Daten verkaufen, ohne dass Sie dagegen widersprechen können.

Das MRRG regelt, wie die Einwohnermeldeämter mit den erfassten Daten der Bürger umgehen dürfen beziehungsweise müssen. Die aktuelle Fassung des Melderechtsrahmengesetzes stammt von 1980 und wurde 2002 nur leicht überarbeitet, weshalb viele Bestimmungen nicht mehr dem aktuellen technologischen Stand gerecht werden. Eine Reform des MRRG ist daher unausweichlich.

Die am 29. Juni vom Bundestag verabschiedete Änderung des MRRG dehnt das Gesetz von bislang 27 auf künftig 55 Paragraphen aus, was noch einmal die Notwendigkeit einer Novellierung demonstriert. Doch die Masse an neuen Paragraphen bietet der Bundesregierung offenbar auch die Möglichkeit, beinahe unbemerkt eine Bestimmung einzustreuen, die jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen lassen muss.

MRRG: Ein Satz, der den gesamten Datenschutz aushebelt.

MRRG: Ein Satz, der den gesamten Datenschutz aushebelt.

Widerspruch ist zwecklos

Im Paragraph 44, der die Herausgabe der persönlichen Daten beispielsweise an anfragende Unternehmen regelt, hieß es noch im Entwurf vom November 2011: "[...] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt."

In der finalen Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig anderes: "Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."

Der letzte Satz hat eine gewaltige Tragweite: Jede Firma, die jemals irgendwelche Daten von Ihnen erfasst hat, kann diese Daten künftig vom Einwohnermeldeamt berichtigen oder bestätigen lassen. Sie haben bei einer Befragung, einem Gewinnspiel oder sonst wo nur Name und Ort angegeben?

Das Einwohnermeldeamt liefert dem Unternehmen dazu bereitwillig frühere Namen (beispielsweise bei Heirat), gegebenenfalls Doktorgrad, Ordensname oder Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, dann das Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Anschrift im Ausland und den Staat, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder. Und als Sahnehäubchen oben drauf auch noch alle bisherigen Anschriften.

Rechtfertigung á la Manuel Höferlin (FDP):

Rechtfertigung á la Manuel Höferlin (FDP): "Bevor hier wieder das Geschrei aus der Opposition kommt: Die Entscheidung war richtig."

Triumpf der Werbe-Industrie kaum noch zu verhindern

All dem können Sie nicht entkommen: Ziehen Sie um, so fragt der Adresshändler einfach nach ihrer neuen Anschrift. Und legen Sie Widerspruch ein, dann greift der eben erwähnte Paragraph 44 Absatz 4: Der Widerspruch gilt einfach nicht.

Diese schöne neue Welt des Datenschutzes wird am 1. November 2014 beginnen, denn dann tritt das geänderte Melderechtsrahmengesetz nämlich in Kraft. Lediglich ein Nein im Bundesrat könnte die Neuregelung jetzt noch aufhalten.

CHIP Online meint:
Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viel Lobbyarbeit Adresshändler und Werbe-Industrie wohl zwischen November 2011 und Juni 2012 betrieben haben müssen, damit aus einem soliden Gesetz ein Datenschutz-GAU wird. Und dann fragen sich Politiker immer wieder, warum sich die Bürger von ihnen verraten und verkauft fühlen. (cel)

Download: PDF – Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens—————————————————-

Quelle: http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html



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