Klar heute ist es ja ganz schick, sich durch ein „von“ im Namen oder durch ein „Freiherr“ von den Herren Müller, Meyer, Schmidt etwas abzuheben.
Wenn man sich nur mal die Visitenkarte unseres Verteidigungsministers vorstellt:
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg…
DIN A 4 Blatt statt in Visitenkartengröße
Aber der Adel war nicht immer „gut angesehen“ bzw. …
war es in einigen Städten nicht gerade von Vorteil dem Adel anzugehören.
Als zum Beispiel 1889 der Hamburger Bankersohn Johann Berenberg (das ist der zweite Vorname) Gossler für seine Verdienste um den Zollanschluss Hamburgs in den preußischen Adelsstand erhoben werden sollte, sagte seine Schwester Susanne in etwa“ Bruderherz, denk doch an unseren guten Namen“ Er nahm den Titel trotzdem an und hieß fortan „von Berenberg-Gossler“. 11 Jahre später erfolgte dann die Erhebung in den preußischen Freiherrenstand.
Oder Adolphine Schramm (die Mutter des stellvertretenden Hamburger Bürgermeister Max Schramm) schrieb ihrer Mutter äußerst erbost folgende Zeilen, als sie erfuhr, dass zwei adlige Herren sich um ihre Schwestern bemühten
“ Arme Mutter, wie würdest du dich fühlen, wenn du zwei adlige Schwiegersöhne bekämest; denn ich glaube – nächst Juden, Schauspielern und Leutnants – hältst du das für die schlimmste Heimsuchung.“
So war es in der Hansestadt Hamburg bis 1860 auch Personen von Adel untersagt Grundstücke in Hamburg zu erwerben…
Aber die Hanseaten waren oder sind ja schon immer etwas anders gewesen.
Aber wie viel „richtige“ Adlige gibt es denn noch? Wenn unsere Verteidigungsminister „Freiherren-Skat“, also Skat mit anderen Freiherren im Bundestag spielen möchte, wäre es wohl nur Bauernskat, da neben ihm nur noch Christian Freiherr von Stetten zur Verfügung steht (siehe hier)
Mit der Weimarer Reichsverfassung wurden am 11. August 1919 alle Vorrechte des Adels abgeschafft. Im Wortlaut über die Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen steht im
Erster Abschnitt unter anderem:“… die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz und die Abschaffung der Standesunterschiede (Art. 109)…. Es werden keine weiteren Adelstitel verliehen, der Staat verleiht keine Orden und Ehrenzeichen, und kein Deutscher darf ausländische Titel oder Orden annehmen (Art. 109).
So nun aber genug “von” dem Thema,
Ich wünsche Ihnen ein tolles Wochenende,
Ihre Andrea Bentschneider