ACTA: EU Gerichtshof verbietet Netz-Filter und kippt gleichzeitig ACTA-Gestz!

Der europäische Gerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob soziale Netzwerke einen Filter installieren müssen. Hier zwei Hauptzitate aus dem Urteil in der Rechtssache C-360/10 (Belgische Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers CVBA (SABAM) / Netlog NV.)

Der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet kann nicht gezwungen werden, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern.”

“Eine solche Pflicht würde sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem solchen Anbieter eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten.”

 

Urteil: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-02/cp120011de.pdf

 

Sehen Sie im Video das neuste Urteil des EU-Gerichtshof:


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