Der Marokkaner Imad T. (30) hat bislang mindestens 36 Sexualstraftaten in Deutschland verübt. Ins Gefängnis muss er deshalb trotzdem nicht. Schließlich hat er eine »günstige Sozialprognose« – denn nach zehn Jahren Aufenthalt in Deutschland kann er schon das Wort »Arbeitsamt« fließend aussprechen.
Deutschland ist ein großzügiges Land. Auf keine Bevölkerungsgruppe wird hier vor Gerichten so viel Rücksicht genommen wie auf Orientalen. In Deutschland dürfen sich etwa orientalische Kindesvergewaltiger auf ein Urteil des LG Osnabrück vom Mai 2011 berufen und müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.
Bei Sexualstraftaten sind Orientalen in Deutschland einschlägige Spitze. Alice Schwarzer findet beim Thema Vergewaltigung klare Worte, sie sagt etwa: »Ein Kölner Polizist hat mir kürzlich erzählt, 70 oder 80 Prozent der Vergewaltigungen in Köln würden von Türken verübt. Ich habe ihn gefragt: Warum sagen Sie das nicht, damit wir an die Wurzeln des Problems gehen können? Er antwortete: Das dürfen wir ja nicht, Frau Schwarzer, das gilt als Rassismus.«
Nun stand ein 30 Jahre alter Marokkaner vor dem Frankfurter Amtsgericht, der schon 27 Mal wegen Sexualstraftaten verurteilt worden war. Und seit seiner letzten Verurteilung hat er schon wieder mindestens neun weitere Sexualstraftaten verübt. Er bestreitet das auch nicht. Sieht der verheiratete Mitbürger eine Frau, die ihm gefällt, dann rennt er ihr nach, öffnet seine Hose und onaniert. Er tut das in Frankfurt in der Innenstadt auf der Zeil in der Fußgängerzone, am Reitplatz des Reitervereins Hofheim und wo auch immer er eine Frau sieht. Ansonsten liegt der vor zehn Jahren illegal nach Deutschland eingereiste Marokkaner daheim wie ein Pascha faul auf dem Sofa, lässt sich von seiner Frau bedienen und wartet auf die nächste Überweisung der staatlichen Sozialhilfe. Das Wort »Arbeitsamt« ist eines der wenigen deutschen Wörter, die er nach zehn Jahren Aufenthalt in Deutschland spricht. Die Staatsanwaltschaft sah vor Gericht bei dem zugewanderten Intensivstraftäter, der Frauen auf der Straße nur als sexuelle Beute sieht, keine günstige Sozialprognose. Ganz anders die gutmenschelnden Richter: Sie setzten die Strafe wieder einmal zur Bewährung aus – und das nach 27 einschlägigen Vorstrafen und weiteren neun Rückfällen! Schließlich habe der Marokkaner angegeben, die deutsche Sprache lernen zu wollen und könne schon fließend »Arbeitsamt« sagen. Und das lasse doch schließlich auf eine künftige weitere positive Entwicklung schließen.
Ganz anders verfährt man in vergleichbaren Fällen bei ethnischen Deutschen: Ein 24 Jahre alter arbeitsloser Maler, der sich Frauen exhibitionistisch gezeigt hatte und eine Bewährungsvorstrafe hatte, musste gerade für 15 Monate ins Gefängnis. Und der Deutsche hat ganz sicher zuvor nicht 27 Mal eine Bewährungsstrafe bekommen. Er ist halt kein Orientale. Wie hatte doch der Gutachter im Falle des Marokkaners so eindrucksvoll die Richter von dessen Harmlosigkeit überzeugt: »Er hält das für eine Methode, Frauen, die er anziehend findet, anzumachen.« Wenn Frauen in Deutschland von Orientalen sexuell belästigt werden, dann müssen wir dafür also vollstes Verständnis haben. Das Onanieren auf der Straße ist eben eine Art der orientalischen »Anmache«. Ob der Gutachter eine Frau und eine Tochter hat? Ob die auch so viel Verständnis für den Gutachter haben wie die Richter, die den Orientalen wieder einmal laufen ließen? Wenn Sie also beim nächsten Einkauf in Frankfurt in der Fußgängerzone einen onanierenden Orientalen sehen, dann nutzt es nichts, die Polizei zu rufen. Das ist jetzt eine Folge der kulturellen Bereicherung …
via Achtung Deppen! Auch nach der 36. Sexualstraftat keine Gefängnisstrafe für einen Marokkaner – Kopp-Verlag.