Achtung aufgepasst: Die Geheimcodes im Arbeitszeugnis !!

Von Gerd Bewersdorff @derallrounder

Das Arbeitszeugnis ist wichtig für Ihr weiteres Berufsleben. Zukünftige Arbeitgeber entnehmen bei Ihrer Bewerbung dem Zeugnis Ihre Fähigkeiten und Ihre potentielle Leistungsbereitschaft. Achten Sie daher genau darauf, was in Ihrem Zeugnis steht.

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Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitszeugnis vollständig ist:

Fehlen Informationen oder tauchen zum Beispiel Fehler im Zeugnis auf, so lässt dies schlussendlich Sie in einem unglücklichen Licht erscheinen. Fehler oder fehlende Informationen lassen Raum für Interpretation – immer zu Ihren Ungunsten.
Über dem Zeugnis steht „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“.  Das Arbeitszeugnis ist auf Firmenpapier auszudrucken. Das Zeugnis ist vollständig, Name, Titel, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung, Weiterbildungen, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift sind vorhanden. Der Name des Unterzeichners ist dem Schreiben zu entnehmen.
Das Arbeitszeugnis ist frei von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern. Die persönlichen Daten (Name, Anrede) sind korrekt. Der genannte Beschäftigungszeitraum ist korrekt. Tätigkeit und Verantwortungsbereich sind richtig und vollständig dargestellt. Beschreibung Ihres Verhaltens gegenüber Kunden, Vorgesetzten oder Mitarbeitern. Der Grund des Ausscheidens wird genannt – und möglichst bedauert. Dank wird ausgesprochen. Wünsche für Ihre berufliche Zukunft begleiten Sie.

Prüfen Sie die Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung:

Für die Beurteilung Ihrer Leistung werden Formulierungen genutzt, die in Noten übersetzt werden können. Manch Arbeitgeber beherrscht den Code nicht. Umso mehr sollten Sie gerade dann auf zutreffende Formulierung achten. Jedes Zeugnis muss wohlwollend abgefasst sein. Ist dies nicht der Fall, kann ein Rechtsanspruch auf Änderung entstehen. Folgende Abstufungen finden sich im Arbeitszeugnis: 

Sehr gut (Note 1)

Ihre Leistungen „waren stets sehr gut“ . Man war mit Ihren Leistungen „außerordentlich zufrieden“. Sie haben „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“.

Gut (Note 2)

Ihre Leistungen waren „sehr gut“ oder „stets gut“. Sie haben „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“, aber halt nicht stets. Ihr Chef ist mit Ihren Leistungen „voll und ganz zufrieden".

Befriedigend (Note 3)

Sie haben „stets zu unserer Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollen Zufriedenheit“, halt nicht stets, gearbeitet. Sie haben alle Ihnen übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erledigt.

Ausreichend (Note 4)

Sie erledigten die Ihnen übertragenen Aufgaben „zu unserer Zufriedenheit“. Man war mit Ihren Leistungen „zufrieden“.

Mangelhaft (Note 5)

Sie haben sich „bemüht“ die Ihnen „übertragenen Aufgaben zu erfüllen“. Sie haben „unsere Erwartungen größtenteils erfüllt“. Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist der Ansicht, Sie hätten die Ihnen „übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt“.

Ungenügend (Note 6)

Die nachfolgenden Formulierungen wirken vernichtend und sind grundsätzlich auch unzulässig. Sollten sich diese Formulierungen in Ihrem Zeugnis vielleicht auch völlig ungewollt wiederfinden, so fordern Sie unbedingt eine Anpassung des Arbeitszeugnisses.
Anfangs (d.h. nur in der Probezeit, dann nicht mehr). Im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten (Die Fähigkeiten sind völlig unzureichend). Sie/er bemühte sich… (Völlige Überforderung). Zeigte Verständnis für seine Aufgaben… (Nahe an der Arbeitsverweigerung). Im Großen und Ganzen/insgesamt (Also nicht). Sie/er hatte nicht unbedeutende Erfolge… (Der gewünschte Erfolg blieb aus). Ohne Tadel… (Des Lobes nicht wert).

Prüfen Sie Hinweise auf etwaige Fehler im Sozialverhalten

Außerhalb des Notensystems findet sich in jedem Zeugnis ein Hinweis auf das Sozialverhalten des Mitarbeiters. Im Zeugnis sollten sich Angaben zu Ihrem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen – in genau dieser Reihenfolge – finden. Durch das Ändern der Reihenfolge oder das Weglassen einer Gruppe wird darauf hingewiesen, dass Sie z. B. mit den fehlenden Vorgesetzten im Clinch lagen oder Ihre Beziehung zu den Kollegen besser war als die zu Ihren eigenen Mitarbeitern.
Fazit: Bringen Sie den Arbeitgeber dazu, sein Bedauern zum Ausdruck zu bringen
Der Grund für Ihr Ausscheiden darf im Arbeitszeugnis nur vermerkt sein, wenn Sie dies wünschen oder Ihr Einverständnis geben. Einen Anspruch auf eine Schlussformel haben Sie jedoch auch nicht. Somit hebt es deutlich die Benotung, wenn sich hier z. B. der Satz „Wir wünschen ihr/ihm für die berufliche Zukunft alles Gute“ findet. Jedes zum Ausdruck gebrachte Bedauern wirkt an dieser Stelle als deutliche Empfehlung.
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