Denn Anne Frank wurde von niederlländischen Kollaborateuren an die Nazis verraten und dann von ihnen Anfang 1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen umgebracht.
70 Jahre nach ihrem Tod ist das Werk eigentlich ab 2016 gemeinfrei.
Nach einem Bericht der New York Times weist die gemeinnützige Anne Frank-Stiftung gerade die Verlage darauf hin, dass plötzlich Anne Franks Vater Otto rechtlicher Mitautor des Werkes sei. Der hat die Nazis überlebt und starb erst 1980
Wenn sich dieser perfide Winkelzug der „Rechteverwerter“ durchsetzen würde, würde das Urheberrecht an dem Tagebuch in der EU nicht am 1. Januar 2016, sondern erst in Jahrzehnten, nämlich am 1.1.2051 auslaufen. Der Anne Frank-Fonds könnte dann viel 35 Jahre länger als ursprünglich absehbar abkassieren.
Gegen diesen Versuch der nachträglichen Ausweitung des Urheberrechtsschutzes formiert sich aber nach Informationen der New York Times deutlicher Widerstand. So soll es Pläne geben, das Tagebuch trotzdem im Januar 2016 im Internet zu veröffentlichen.
Eine solche Internet-Version, die schon seit Jahren vorbereitet wird, stammt danach vom Anne-Frank-Museum, der anderen Organisation, die sich um das Erbe des jüdischen Mädchens kümmert.
Zusammen mit Historikern und Forschern hat das Anne Frank-Museum an einer Version des Tagebuchs gearbeitet, die ins Internet gestellt werden sollte, sobald das Urheberrecht erloschen ist.
Ob dieser Plan trotz des Winkelzuges der Rechteverwerter umgesetzt wird, soll noch nicht entschieden sein. Eine Sprecherin soll jedoch bereits erklärt haben, dass weder Otto Frank noch irgend jemand anders Mitautor des Werkes sei.
Es wird dringend Zeit, solchen Machenschaften von Rechteverwertern einen Riegel vorzuschieben. Die EU arbeitet gerade an einer Novelle des Urheberrechts in Europa.