Abwerbung von Arbeitskollegen – ein Kündigungsgrund?

Es kommt vor, dass ein Arbeitnehmer bereits fest entschlossen ist den Arbeitgeber zu wechseln. Die Frage ist nun, ob es zulässig ist, wenn er versucht andere Arbeitnehmer ebenfalls zum Wechsel zu bewegen? Hat der Arbeitgeber in dieser Situation ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

Vorbereitung für den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber

Es ist grundsätzlich zulässig, wenn der Arbeitnehmer noch während der Beschäftigung beim alten Arbeitnehmer Vorbereitungen für einen Wechsel trifft – sogar für eine spätere Konkurrenztätigkeit –  trifft (grundrechtliche geschützt Berufsausübungsfreiheit).

Abwerbung von Arbeitskollegen

Erstaunlicherweise rechtfertigt das Abwerben von Arbeitskollegen nicht automatisch eine außerordentliche Kündigung. Es müssen zusätzlich besondere Umstände vorliegen, die die Abwerbung verwerflich erscheinen lassen (BAG, Entscheidung vom 22.11.1965 in Der Betrieb 1996,269).

grobe Verletzung der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber

Solche sittenwidrige/verwerfliche Umstände können die grobe Verletzung der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber sein.

Bisher wurden solche Fälle in folgenden Situationen angenommen:

  • Abwerbung von Spezialkräften unter Verleitung zum Vertragsbruch
  • Bestimmung eines untergeordneten Mitarbeiters zum Vertragsbruch
  • Abwerbung im Auftrag für ein Konkurrenzunternehmen

In den obigen Situationen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit mit dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mittels einer außerordentlichen – verhaltensbedingten Kündigung zu beenden.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin



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