Obwohl aufgrund neuester Forschungsergebnisse, die die tödlichen Gefahren der Paternostertechnik erstmals korrekt beschrieben, bereits seit 1974 keine neuen Aufzüge nach der ursprünglich aus dem Bergbau stammenden Technologie mehr gebaut werden durften, weigerten sich die Behörden an der Saale standhaft, die Todesfalle stillzulegen. Unter Berufung auf eine Änderung der Aufzugsverordnung, die der „Verein zur Rettung der letzten Personenumlaufaufzüge“ durch den Bundesrat gekämpft hatte, war zuvor ein geplantes zentrales, deutschlandweites Paternosterverbot aufgehoben worden.
Paternosteropferverbände können erst jetzt aufatmen. Mehr als acht Jahrzehnte nach der Aufnahme des tödlichen Betriebes wurde der Aufzug aus Sicherheitsgründen durch das Landesamt für Verbraucherschutz stillgelegt. Der Krieg gegen die kreuzgefährliche Aufzugstechnik ist damit aber noch nicht endgültig gewonnen: Experten testen die Maschine jetzt auf die Einhaltung der notwendigsten sicherheitstechnischen Anforderungen. Danach soll die Anlage nur noch von eingewiesenen Personen benutzt werden dürfen.
Dazu plant das Rathaus die Einrichtung einer Abteilung, die Besuchern, die bereit sind, das unkalkulierbare Risiko einer Paternosterfahrt einzugehen, vor Betreten einer der zwölf Kabinen eine kurze einstündige sicherheitstechnische Einweisung erteilt. Berechtigte erhalten nach Absolvieren eines kurzen Wissens- und Verhaltenschecks eine elektronische Zugangskarte, die ihnen jeweils befristet auf ein Jahr über ein Schranken- und Chipkartensystem Zugang zu den vorratternden Fahrkabinen gibt. Um das Einsteigen zu erleichtern, werde eine Zugangsampel angebaut, jede Kabine erhält zudem einen Notknopf, der im Falle eines plötzlichen Absturzes sofort Spezialtruppen, Feuerwehren und Aufzugsmonteure alarmiert.
Zudem werde die rasende Geschwindigkeit der Kabinen von 0,3 auf 0,15 Meter pro Sekunde halbiert, um die Gefahren zu minimieren. Für die Investition in das Zugangssystem ist eine sechsstellige Summe vorgesehen, Mehrkosten aber kämen auf die Bürgerinnen und Bürger nicht zu.
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