Die Abmahner sind äußerst findige Menschen und finden nicht selten dort etwas zum Abmahnen, wo es eigentlich gar nichts gibt. Derzeit ist es der “Gefällt mir” Button von Facebook. Da dieser in der Regel über einen iframe in die eigene Webseite eingebunden wird, übermittelt er natürlich auch Daten an Facebook. Nun kann man natürlich nicht behaupten, das Facebook es allzu genau mit dem Datenschutz nimmt und genau das ist auch der Grund für vermehrte Abmahnungen. In einem Bericht des Spiegel wurde vor kurzem über Online-Händler berichtet, die wegen des Facebook-Buttons abgemahnt wurden. Über die genaue Verwendung des Buttons wurden die Besucher der Webseite nicht aufgeklärt.
Aus diesem Grunde wird jetzt allgemein zur Vorsicht geraten und darauf hingewiesen, das man den “Gefällt mir” Button nicht ohne korrekte Datenschutzerklärung verwenden sollte.
Da die viele Blogs aufgrund der Werbeeinnahmen, auch ohne Gewerbeschein, als gewerbliche Projekte angesehen werden können, empfiehlt es sich sicher auch hier die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen. Es kann nie Schaden ein bisschen vorsichtig zu sein.
Ein frei verwendbares Muster für eine Datenschutzerklärung bietet die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE an. Mit Verlinkung der Kanzlei kann die Datenschutzerklärung: Zitat “von jedermann verwendet werden”.
Zitate sind ja derzeit ohnehin äußerst beliebt und Schwerpunkt in den meisten Medien
Ich persönlich hab jedenfalls die entsprechende Formulierung in alle Projekte mit Like-Button eingefügt. Man kann ja nie wissen.