Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Marx Siebert aus Hamburg vor. Dem Mandanten wird vorgeworfen, die Markenrechte der Schülerhilfe GmbH & Co. KG aus Gelsenkirchen verletzt zu haben, weil in seiner Domain das Wort “Schülerhilfe” vorkommt. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Hinblick auf die Nutzung der Domain.
Haben auch Sie eine Abmahnung von der Schülerhilfe GmbH & Co. KG erhalten? Dann schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zum günstigen Festpreis, die Abmahnung abzuwehren.