Seit der vergangenen Woche ist in der Abzockkanzlei U+C Rechtsanwälte der Wahn vollends durchgebrochen. Kaum einer der für blosses Streaming Abgemahnten kann nachvollziehen, warum er eine Abmahnung erhalten hat. Einem Großteil der Abgemahnten ist es peinlich, beim Surfen auf Pornoseiten ertappt worden zu sein und viele werden die geforderten Abmahnkosten zahlen.
Die Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Firma The Archive AG aus der Schweiz wegen angeblichem Anschauen von Filmen auf der Plattform redtube.com fordern neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 €, Schadenersatz in Höhe von 15,50 € sowie Ermittlungskosten in Höhe von 65,00 €, insgesamt also 250,00 €.
Experten sind sich jedoch einig, dass das bloße Anschauen von urheberrechtlich geschütztem Material im wege des Streamings kum eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Deutschland wird trotzdem weiter rasiert und alle verdienen mit.
Ist der Aufschrei vieler sogenannter IT-Anwälte zwar gross, darf nicht vergessen werden, dass alle Rechtsanwälte auch an dieser Abmahnwelle mitverdienen werden. Sozusagen ein Ping-Pong-Spiel zwischen Anwälten auf Kosten der Abgemahnten. Ich kann es immer nur wiederholen: Die einzig erfolgversprechende Lösung für den Abzockwahnsinn in Deutschland und der EU lautet "Raus aus der Impressumspflicht und eine Postadresse im Ausland mieten! - Raus aus der Verantwortung im Netz und ein Postfach im Ausland nutzen!"