Ablastung des Faltcaravans – Gründe, Sparpotentiale und Vorgehen

Von Falter56

Niemand zahlt gern zuviel. Diese Weisheit gilt auch für die in Deutschland geltende Kraftfahrzeugsteuer. Obwohl die Abgabe bei einem Zeltanhänger sehr gering ausfällt, liegt sie dennoch nicht bei null und muss jedes Jahr neu abgeführt werden. Bei einem Faltcaravan mit einem hohen zulässigen Gesamtgewicht sind das immerhin 50 Euro und mehr. Jedes Jahr. Doch es gibt eine Möglichkeit dem Staat ein Schnippchen zu schlagen und die Steuerlast zu reduzieren. Ablastung heißt das Schlagwort. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, weshalb noch abgelastet werden sollte und was Du tun musst um bei Steuern und Versicherung zu sparen erfährst Du im Beitrag.

Weshalb einen Zeltanhänger ablasten

Im Beitrag Faltcaravan-Steuern – gering aber nicht null sind wir bereits auf die jährliche Steuerlast für einen Faltcaravan eingegangen. Diese bemisst sich nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, zu finden in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld F.1.  Wichtig ist hier das Wort ‚verkehrsrechtlich‘. Es ist nämlich möglich dieses Gesamtgewicht zu reduzieren, somit also die KFZ-Steuerlast zu drücken. Offiziell heißt dieses Verfahren Ablastung, laut Wikipedia die nachträgliche Verringerung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugen gegenüber dem ursprünglichen serienmäßigen Zustand. Pro 200 kg abgelasteten Gewicht wird die Steuerlast für KFZ-Anhänger Stand 2016 um ganze 7.46 Euro reduziert. Nicht viel, aber wer den Cent nicht ehrt… Zentral dabei: technisch ändert sich an Deinem Falter nichts. Er kann weiterhin das ursprüngliche Gesamtgewicht transportieren, darf dies laut Gesetz aber nur bis zum  verringerten abgelasteten Gewicht tun.

Neben den Steuern gibt es noch drei weitere Gründe den Falter abzulasten. Grund 1 ist der Versicherungstarif. Bei einem reduzierten Gesamtgewicht verringert sich dieser möglicherweise, je nachdem ob Dein Versicherer das Gewicht in seine Prämienkalkulation mit einbezieht.  Grund 2 ist Dein Führerschein:  Besitzt Du zum Beispiel einen Kleinbus mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.600 kg und hast einen Faltcaravan mit maximal 1.000 kg Gesamtgewicht angekoppelt, dann darfst Du in Deutschland dieses Gespann mit der Führerscheinklasse B nicht mehr lenken (siehe Der richtige Führerschein für den Faltcaravan – ein Überblick).  Schließlich besteht Grund 3 in der Höchstgeschwindigkeit des PKW-Falter Gespanns. Für eine 100 km/h Zulassung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das der Zugmaschine nicht übersteigen. Details findest Du im Beitrag zu Höchstgeschwindigkeit mit dem Faltcaravan – wie viel wo erlaubt ist. Für viele wird sicherlich der reduzierte Steuersatz der Hauptgrund sein den eigenen Falter abzulasten.

Das Ablast-Sparpotential berechnen

Bevor Du jetzt zur nächsten Fahrzeugzulassungsstelle aufbrichst, um Deinen Zeltanhänger ablasten zu lassen, solltest Du zuvor das erreichbare Sparpotential berechnen. Dieses ergibt sich aus der Summe von Steuer- und Versicherungsprämienersparnis. Für die Kalkulation benötigst Du neben dem  zulässigen Gesamtgewicht des Falters auch das Gewicht, welches dieser im vollständig bepackten reisebereiten Zustand auf die Waage bringt.  Die Differenz zwischen Gesamtgewicht und tatsächlicher Reisegewicht kann dann abgelastet werden.

Doch wie gelangst Du an das Gewicht? Ein Weg ist, zu der in den Fahrzeugpapieren notierten Leermasse (Feld O.1) das abgeschätzte Maximalgewicht der Beladung zu addieren. Wiegt Dein Falter 400 kg und schätzt Du Deine Ausrüstung auf höchstens 200 kg ein, ergibt sich ein Gesamtgewicht von 600 kg. Alternativ kannst Du Deinen bepackten Faltcaravan auch wiegen lassen. Werkstätten verfügen über KFZ-Waagen. Auch im Rahmen der nächsten Hauptuntersuchung kann der Falter vollbeladen vorgeführt und das Gewicht (kostenpflichtig) ermitteln werden lassen.

Die Differenz zwischen zulässigen Gesamtgewicht und Reisegewicht bestimmt dann dein Sparpotential. Auch hierfür ein Beispiel: wiegt Dein Zeltanhänger vollbeladen 600 kg und ist dieser für 1000 kg zugelassen, dann beträgt Dein Steuervorteil durch Ablastung knapp 15 Euro (= 400 kg / 200 kg x 7.46 Euro). Für den Ersparnis bei der Versicherungsprämie fragst Du am besten beim Versicherer direkt nach. Die Addition beider Werte ergibt schlussendlich das mögliche Sparpotential durch Ablastung.

Administrative Schritte zur Ablastung des Faltcaravans

Gemäß Anlage VIII b der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVZO) kannst Du Deinen Faltcaravan bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA) ablasten lassen. Dafür mitzubringen ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie ein Geldbetrag zwischen 20 und 40 Euro. Zusätzlich benötigst Du ein neues Typenschild für Deinen Anhänger. Dieses kann Dir entweder der Faltcaravan-Händler oder Hersteller besorgen. Alternativ fragst Du beim Fabrikant Deines Anhängers nach. Bescheinigung und neues Typenschild legst Du schließlich bei der Fahrzeugzulassungsstelle vor die das neue zulässige Gesamtgewicht dann in Deinen Fahrzeugpapieren notiert. Wichtig: laste nicht „Spitz auf Knopf“ ab. Etwas Spielraum zwischen abgelasteten zulässigen Gesamtgewicht und Reisegewicht sollte für zukünftige Touren bleiben. Auch darfst Du nicht unbegrenzt tief ablasten. Laut deutschem Gesetz darf das abgelastete Gewicht nicht weniger als das 1,25 fache unter dem Leergewicht des Anhängers liegt (vgl. Feld G in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). Wiegt Dein Falter beispielsweise leer 400 kg, dann ist bei 500 kg Schluss.

Du solltest in jedem Fall zuvor durchrechnen, ob sich der ganze zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Ablastung lohnt.  Die Überwachungsorganisation stellt Dir die Bescheinigung und das Wiegen Deines Falters in Rechnung. Auch verursacht ggf. auch das neue Typenschild zusätzliche Kosten. Schließlich möchte auch die Zulassungsstelle bezahlt werden.  Obendrein kostet das ganze noch Zeit. Bei einer Steuersparpotential von knapp 30 Euro und eine um 10 Euro reduzierte Versicherungsprämie ist das sicherlich eine Überlegung wert. Falls Deine Zugmaschine jedoch ein zu hohes Eigengewicht besitzt, bleibt Dir möglicherweise nichts anderes übrig als abzulasten.

Fazit

Mit einem Leergewicht von 250 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 500 kg würde sich das Ablasten bei unserem Camp-let Classic finanziell nicht lohnen. Bei größeren Offroad-Faltern mit 1.200 kg und mehr zulässigen Gesamtgewicht ist die Option Ablastung sicherlich einen Gedanke wert. Neben den erzielten Steuervorteilen lässt sich unter Umständen auch bei der Prämie für die Versicherung sparen. Schließlich haben Besitzer von großen und schweren Zugfahrzeugen mit der Ablastung die Möglichkeit gesetzlich dennoch einen Faltcaravan mit ihrem KFZ ziehen zu dürfen.

> Ist Dein Faltcaravan abgelastet? Welche Erfahrung hast Du mit diesem Verfahren gemacht? Wir freuen uns über Deine Erfahrungen als Kommentar.

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