Abgeordnete und ihre Zulagen

Erstellt am 21. September 2010 von Hartstein

Liebe Leser,

in der Sendung Report aus Mainz vom 20.09.10 gab es noch einen interessanten Bericht.

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Stellen Sie sich vor, das hochangesehene Bundesverfassungsgericht entscheidet, aber kaum einer kümmert sich darum. Und die, die sich nicht kümmern, das sind ausgerechnet unsere Politiker. Es geht ums liebe Geld, genauer um das Geld, das sich Politiker zusprechen, ohne dass sie dies dürften.

Viele Landtagsabgeordnete bekommen neben ihren Diäten noch eine Zulage, weil sie in ihren Fraktionen bestimmte Aufgaben übernehmen. Bei den Fraktionsvorsitzenden ist das rechtens. Für alle anderen Funktionen hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 2000 geurteilt:

Zitat:

»Ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden (…) und für die Ausschussvorsitzenden sind (…) mit dem Verfassungsrecht unvereinbar.« Solche Zulagen… »…verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und die Gleichbehandlung der Abgeordneten.«

Insgesamt geben alle Landtagsfraktionen der Flächenländer im Jahr ca. 4,5 Millionen Euro für Zulagen aus – wohlgemerkt trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Zitat —

Seit dem Jahr 2000 sind solche Zulagen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Aber die Politiker bedienen sich trotzdem fleissig weiter, übrigens parteiübergreifend und jede Partei kommt vor.

Das ist ein Skandal, ein Unding! Mir fehlen da die Worte!

Liebe Grüße,

Dirk