Ab wann hat ein Film Überlänge – und wie teuer wird’s für den Kinobesucher?!


Nach den ganzen Filmkritiken ist es mal wieder Zeit für einen informativeren Artikel und ein bisschen Recherchearbeit. Da das Thema immer wieder aufkam und bestimmt auch zukünftig immer wieder aufkommen wird, widme ich mich heute mal der Frage:

Ab wann hat ein Film eigentlich Überlänge?

Mit anderen Worten, wie viele Minuten muss ein Film laufen, dass er den Status der Überlänge erhält. Der Hintergedanke bei dieser Frage ist recht schnell erläutert. Die Länge eines Filmes hat direkte Auswirkungen auf den Ticketpreis. Denn in der Regel erheben Kinoketten ab einer bestimmten Laufzeit Extragebühren. Und so kommt es, dass bei Kinobesuchen regelmäßig über das Thema diskutiert wird, bei welchen Filmen diese Zusatzkosten eigentlich erhoben werden.

Überlänge von Kinofilmen

Rein basierend auf den eigenen Erfahrungen, würde ich aus dem Stehgreif behaupten, dass es so grob 120 Minuten sein müssen. Doch dieses Mal wollte ich es genauer wissen. Wann fallen Überlängenzuschläge wirklich an und steckt da reine Willkür hinter oder gibt es offizielle Regelungen was die Definition von Überlänge angeht?

Das Filmlexikon der Uni Kiel kommentiert „ab einer Spielzeit von ca 120 Minuten (die Angaben schwanken zwischen 115 und 135 Minuten) hat ein Film Überlänge“.

Eine ähnliche Aussage trifft auch die „UCI Kinowelt Deutschland“ auf ihrer Facebook Seite: „Filme die länger als 130 Min. sind, zeigen wir mit Pause. So kann man ‘Überlänge’ definieren.” Im gleichen Zusammenhang betont die UCI Kinowelt jedoch auch, dass „Überlängenzuschläge bei uns nicht mehr erhoben werden. Dies war vor längerer Zeit in der Kinobranche üblich, ist es aber nun nicht mehr.
Die UCI distanziert sich also hier vom Terminus des „Überlängenzuschlags“, nichtsdestotrotz existiert auch hier ein Filmzuschlag. „Dieser orientiert sich nicht nur an der Filmlänge, sondern viel mehr an den Konditionen der Verleiher.“, so die UCI Kinowelt Deutschland weiter.

Weitere Internetrecherche führte in der Regel immer zum selben Ergebnis – nämlich, dass es keine wirkliche Regel gibt.
All die verschiedenen Aussagen und Infos zeigen in ihrer Summe jedoch, dass ein Film den Überlängen-Status im Schnitt nach 120 Minuten Filmlänge erreicht. In der Praxis gibt es jedoch eine Spanne von ca 20 Minuten.

Die Definition der Überlänge an sich ist jedoch unabhängig vom erhobenen Überlängenzuschlag. Nicht immer muss man bei langen Filmen drauf zahlen.

Was heißt das nun für die Ticketpreise?

Um den Überlängenzuschlägen ein bisschen näher auf den Grund zu gehen, habe ich mir stellvertretend vier, für mich relevante, Kinoketten herausgesucht. Diese Stichprobe soll deutlich machen, wie die Preispolitik Kinoketten übergreifend aktuell so aussieht. Selbstverständlich gibt es wie üblich Ausnahmen, Sonderregelungen und ähnliches, aber dies hier sollte euch zumindest eine generelle und brauchbare Idee zu diesem Thema geben.

Übersicht der Überlängenzuschläge

Cinemaxx Solingen
Überlänge (ab 120 Min.) 0,60 €

UFA Düsseldorf
Überlängenzuschlag 1 (ab 120 min) 0,50€
Überlängenzuschlag 2 (ab 150 min) 1,00€

UCI Düsseldorf
Filmzuschlag: 0,50 € / 1,- € / 1,50 € / 2,- € (filmabhängig)

Cineplex Leverkusen
Überlängenzuschlag 1 (ab 121 Minuten) € 0,50
Überlängenzuschlag 2 (ab 141 Minuten) € 1,-
Überlängenzuschlag 3 (ab 161 Minuten 1,50€
Überlängenzuschlag 3 (ab 181 Minuten) 2,-€

Überlänge bei Kinofilmen zusammengefasst

Es gibt keine einfache, direkte Antwort auf die Frage „Ab wann hat ein Film Überlänge?“. Der Begriff „Überlänge“ ist offiziell nicht definiert, kann aber basierend auf diversen Aussagen, Erfahrungen und Preisinformationen verschiedener Kinoketten, als im Schnitt 120 Minuten festgelegt werden.

Den „Überlängenzuschlag“ definieren Kinos ebenfalls recht flexibel und handhaben ihn auch mit unterschiedlichsten Staffelungen. Die UCI Kinokette hat den Begriff komplett aus dem Programm genommen, erhebt jedoch einen filmabhängigen „Filmzuschlag“. Ansonsten liegen die Zusatzkosten für den Überlängenzuschlag zwischen 0,50€ und 2,-€. Abhängig von Film und Kino.

Ergänzende Fragen, die sich nun ergeben sind „Warum erheben Kinobetreiber überhaupt Überlängenzuschläge?“ oder “Sollte die Untergrenze für Überlängenzuschläge nicht angehoben werden? Gerade in Zeiten in denen Filme regelmäßig die 120 Minuten Marke überschreiten.”
Doch diesen Themen werde ich mich ein ander mal widmen.

Wenn ihr selbst ganz besondere Erfahrungen gemacht habt, ihr euch einfach nur über diese überlangen Filme und die damit verbundenen Mehrkosten ärgert oder ihr weitere Fragen habt, tobt euch gerne über die Kommentarboxen aus.


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