Legalisierung von Cannabis:Cannabis künftig auf Rezept erhältlich-Künftig können Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis zur Therapie ihrer Leiden verschreiben. Wie Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler mitteilte, beschlossen die Regierungspartner aus Union und FDP eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Bislang ist der Konsum und die Verschreibung von Cannabis in Deutschland auch zu medizinischen Zwecken nicht erlaubt. Der Konsum zu Rauschzwecken und der Handel mit der Droge bleiben auch weiterhin verboten.-Cannabis-Medikamente sollen Multiple-Sklerose-Patienten helfenDie Wissenschaft sei inzwischen deutlich weiter als noch vor einigen Jahren, sagte Rösler in Berlin. So könne das Rauschmittel etwa Multiple-Sklerose-Patienten helfen, Krämpfe zu lindern. Auch Menschen, die im Sterben liegen, soll so geholfen werden. Union und FDP wollen dazu Hospizen auch erlauben, Notfallvorräte für schmerzlindernde Betäubungsmittel anzulegen. Ärzte sollen Cannabis-Medikamente nur dann verschreiben dürfen, wenn eine eindeutige Diagnose für einen Patienten vorliegt.-Neuregelung geht nicht weit genugDie Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, nannte die geplanten Gesetzesänderungen am Dienstag in Berlin einen wichtigen Schritt für schwerstkranke Menschen. Auch die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte die Pläne der Regierung. Bislang würden viele Schmerzpatienten “in die Illegalität gedrängt”, wenn sie versuchten, Cannabis als Medikament zu erhalten, sagte Verbandschef Eugen Brysch. Das zu ändern, sei richtig.-Der Arbeitsgemeinschaft “Cannabis als Medizin” (ACM) reicht die Neuregelung nicht aus. So kritisierte ACM-Vorsitzende Franjo Grotenhermen, dass eine Verschreibung nur dann möglich sei, wenn ein Pharmaunternehmen einen entsprechenden Antrag dafür stelle. Einen solchen Antrag gebe es bisher nur für ein Multiple-Sklerose-Präparat. “Patienten mit anderen Erkrankungen haben auch dann keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten”, sagte Grotenhermen der Nachrichtenagentur dpa.-Das war heute aus der Quelle ARD zu erfahren. Warten wir den Ausgang der Sache ab, da wurde schon viel geredet und nichts gemacht. Auch im Regelungsfall ist es äusserst fraglich, ob sich die Pharmaunternehmen die Butter vom Brot nehmen lassen werden. Eine so breit ansetzbare Naturarznei (die man ja nicht umsonst “verboten” hat) würde die vielen wertvollen Diagnosen für sündteure Neuentwicklungen entwerten. Behandlungsbedürftige Nebenwirkungen treten bei Cannabis bekanntlich nicht auf, was den Profithebel für die Pharmaindustrie weiter verkürzen würde. So also steht es zu erwarten, dass es sich bei der ganzen Sache um eine “Feigenblatt”-Aktion handeln wird, die nur den “austherapierten”, der Pharma also nicht mehr nützlichen Patienten zugute kommen wird.-Anhand der unterschiedlichen Handhabungen bezgl. Marihuana/Cannabis in den verschiedenen Ländern Europas (bis hinein in die Regionen/Bundesländer) erkennt man, dass die “europäische Idee” im Gesundheitsbereich noch nicht angekommen ist. Nicht einmal im Strafrecht. Eine einfache (und damit vernünftige) Drogen-Regelung gibt es in Spanien: Eigenanbau und Verwendung in den eigenen vier Wänden werden toleriert, gewerblicher Handel wird mit drakonischen Strafen scharf verfolgt. Das klappt dort recht gut. Es führte zu einer Entflechtung der kriminellen Rauschgiftszene. Dadurch gleiten weniger Menschen weniger leicht in Richtung härterer Drogen wie Kokain etc. ab. Über die psychisch entspannenden Eigenschaften braucht ja nicht gesondert berichtet zu werden, doch viele Rezepte müssen dadurch wohl erst gar nicht ausgestellt werden (mangels Arztbesuch), was den Pharma-Interessen auch wieder entgegen läuft.-Fazit: Hut ab, Herr Rösler! Zumindest eine (ansatzweise) vernünftige Handlung in 2010!
ab sofort: Cannabis auf Rezept in der BRD?
Autor des Artikels : julius hensel
Dr. med. Julius Hensel & Steinmehl - Blog: www.julius-hensel.com Neben aktuellen Themen fortlaufende Informationen rund um die bahnbrechenden und bis heute grossteils verschwiegenen Erkenntnisse von Dr. med. Julius Hensel (1844-1903), dessen Bücher im Dritten Reich auf Betreiben der chemis...