Ab Oktober 2015 höherer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

Erstellt am 27. September 2015 von Raberlin

Für die Beschäftigten der Abfallwirtschaft – dazu gehören auch Arbeitnehmer, die in der Straßenreinigung- und im Winterdienste tätig sind – gilt ab dem 1.10.15 bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 EUR. Betroffen sind davon ingesamt rund 180.000 Arbeitnehmer.

Der allgemeinverbindliche, tarifliche Mindestlohn wurde am 23.9.15 mittels Verordnung des Bundesarbeitsministeriums gebilligt und damit allgemeinverbindlich.

Der Mindestlohn steigt ab Januar 2016 auf 9,10 EUR.