Ab heute wird nur noch gegengeprobt!

Ab heute wird nur noch gegengeprobt!
von Thomas Baader

Sabine Schiffer arbeitet ja gerne mit der Methode "Gegenprobe". Damit will sie Diskriminierungen und Schlimmeres entlarven. Das funktioniert so, dass man sich beispielsweise den Satz anschaut "Muslime neigen zur Gewalt" und ersetzt das Wort Muslime dann durch "Juden", "Amerikaner", "Männer" oder was auch immer (allerdings natürlich nicht durch "Gewalttäter"). Das Argument lautet dann: Wenn die Aussagen B, C und D diskriminierend sind, dann A logischerweise auch.

Eigentlich ist diese Methode gar nicht so schlecht. Nur ist Sabine Schiffer nicht sehr originell, was ihre Anwendung betrifft. Da lässt sich aber leicht Abhilfe verschaffen.

Während es bei Sabine Schiffer unklar bleibt, wer den Satz "Muslime neigen zur Gewalt" eigentlich gesagt haben soll, operiere ich im Folgenden nur mit Aussagen, bei denen die Quelle eindeutig identifizierbar ist.

1. Nehmen wir die ein paar Aussagen des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan:

- "Erdogan sagte, die Türkei würde nicht akzeptieren, dass es einen Genozid gegeben habe. Heute würden 100.0000 Armenier leben."
- "Er [Erdogan] könne jederzeit 100'000 Armenier aus seinem Land ausweisen."
- Erdogan:
"Herr Sarkozy wird keinen Genozid in der Türkei finden können. Er wird in der türkischen Geschichte nichts anderes finden als die Toleranz der Türken, Hilfe und Leidenschaft."

- "X sagte, Deutschland würde nicht akzeptieren, dass es einen Genozid gegeben habe. Heute würden 250.0000 Juden leben."
- "Er könne jederzeit 250'000 Juden aus seinem Land ausweisen."
-
"Herr Sarkozy wird keinen Genozid in Deutschland finden können. Er wird in der deutschen Geschichte nichts anderes finden als die Toleranz der Deutschen, Hilfe und Leidenschaft."

Würden die letzteren Äußerungen von einem deutschen Politiker stammen, so gäbe es eine ziemlich treffende Bezeichnung für diesen Politiker. Vielleicht sollte man auch im Fall Erdogan langsam dazu übergehen, die Dinge beim Namen zu nennen.

2. Bei der DITIB Saar lasen wir (mittlerweile, nach ensprechender Kritik, nicht mehr):

"Ein moslemischer Mann darf eine gläubige Christin oder eine Jüdin heiraten, jedoch darf eine moslemische Frau nur einen Moslem heiraten, denn da der Mann eine führende Rolle in der Familie hat, kann eine moslemische Frau eventuell hinsichtlich ihrer Religion unter Druck gesetzt werden und somit können familiäre und religiöse Probleme entstehen."

Die Anwendung der Gegenprobe würde hier Folgendes erbringen:

"Ein katholischer Mann darf eine gläubige Protestantin oder Nicht-Christin heiraten, jedoch darf eine katholische Frau nur einen Katholiken heiraten, denn da der Mann eine führende Rolle in der Familie hat, kann eine katholische Frau eventuell hinsichtlich ihrer Religion unter Druck gesetzt werden und somit können familiäre und religiöse Probleme enstehen."

Würde eine katholische Gemeinde, die solche Positionen vertritt, ebenso wie die DITIB das Vergnügen haben, Claudia Roth als Gastrednerin für ihre Veranstaltungen zu bekommen? 

3. Bei Islam.de (wo Amain Mazyek als "Chef vom Dienst" angegeben ist) heißt es wörtlich:

"Beim Ehebruch muss die Aussage von mindestens vier Männern vorliegen, weil das Strafmaß hierfür sehr hoch ist. Bei Zeugenschaft für geschäftliche Verträge o. ä. muss man zwei Männer als Zeugen haben oder einen Mann und zwei Frauen, allerdings braucht nur eine Frau auszusagen, die zweite Frau ist nur da, um auf die Richtigkeit der Aussage der ersten Frau zu achten und um sie eventuell zu verbessern."

Nun ersetzen wir die Wörter "Männer" und "Frauen" (bzw. deren jeweilige Singularform), sodass sich folgende Aussage ergibt:

"Beim Ehebruch muss die Aussage von mindestens vier Nicht-Muslimen vorliegen, weil das Strafmaß hierfür sehr hoch ist. Bei Zeugenschaft für geschäftliche Verträge o. ä. muss man zwei Nicht-Muslime als Zeugen haben oder einen Nicht-Muslim und zwei Muslime, allerdings braucht nur ein Muslim auszusagen, der zweite Muslim ist nur da, um auf die Richtigkeit der Aussage des ersten Muslim zu achten und um ihn eventuell zu verbessern."

Stellen wir uns das mal als deutschen Gesetzestext vor. Und dran denken: Entweder sind A und B beide diskriminierend, oder sie sind es beide nicht.

Entscheiden Sie selbst.

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