Vor jetzt 13 Jahren brachte der NL-Ultrarechte Geert Wilders das Thema auf die Agenda. Vor einem Jahr wurde ein Gesetz erlassen, das ab heute, ein Jahr nach Verabschiedung, in Kraft getreten ist. Die Schulen hatten um eine einmonatige Verschiebung gebeten, sonst wäre es bereits zum 1. Juli gültig geworden. Man befürchtete offenbar zum Schuljahresschluss ein Chaos, wenn alle Mütter in Burka und oder Niqab beim Abholen ihrer Kinder bestraft worden wären?
Kurz, aber nicht gerade „vereinfachend“ ausgedrückt: Gesichtsverhüllung ist in den Niederlanden im öffentlichen Raum, also z.B. Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr wie Banken, Sparkassen, Versicherungen, Rathäusern, Regierungsgebäuden, bei Polizei und in Gerichten, im öffentlichen Verkehr von Booten, Bussen, Straßen- und Eisenbahnen und den entsprechenden Räumlichkeiten wie Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen bei einer Ordnungsstrafe von jeweils 150 €uro verboten. Zuhause oder generell im privaten Rahmen, dem eigenen Auto oder Boote z.B. gilt dieses Verbot nicht.
Legale Verhüllung des Körpers und speziell des Gesichtes ist nur bei konkreten gesundheitlichen Problemen oder zur Verhinderung des Einatmens von Kleinstaub bei der Berufsausübung erlaubt. Ob es im Karneval erlaubt ist, ist mir nicht bekannt, sonst kommt einfach alle nach Düsseldorf und Köln, ihr holländischen Narren?
Bus-, Bahn- und Straßenbahnfahrer z.B. haben ab heute die Anweisung Personen mit Gesichtsverhüllung NICHT einsteigen zu lassen, also auch keine mit Skimützen Vermummten des Schwarzen Blockes. „Die Kleinen“ sollen es also umsetzen. Die werden sich bestimmt riesig freuen?
Die Polizei beschwichtigte aber schon offiziell, sie würde keine fahrende Straßenbahn anhalten, wenn darin eine Person mit Gesichtsverhüllung zu sehen sei!
Ein Verband medizinischer Universitätszentren lehnt das Verbot ab, weil er befürchtet, daß die medizinische Versorgung von gläubigen Muslimas darunter leiden könnte und diese stigmatisiert und isoliert werden könnten.
Die islamistische Partei NIDA in Rotterdam hat schon angekündigt für die Frauen die Strafen zu übernehmen!
Die Niederlande folgen mit diesem Gesetz dem Beispiel Dänemarks, Frankreichs und Belgiens, wo das Gesetz auch allgemein in der Öffentlichkeit, also auch in den Straßen gilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2014 geurteilt, daß damit keine religiösen Freiheiten verletzt würden.
Die Niederlande müssen dieses Gesetz jetzt auch durchsetzen können. Dies ist m.E. überhaupt nicht sicher? Die vielen Ausnahmen erschweren dies. Insofern sind die „klareren“ Regelungen der anderen Europäer für ALLE Beteiligten, inkl. der Betroffenen, womöglich einfacher, leichter, akzeptabler und damit praktikabler? Die Zeit wird es zeigen…