Mit dem Beginn des neuen Jahres 2016 erhöhen sich auch die Regelsätze für ALG-II / Hartz IV und für Sozialhilfe.
Die Sätze ändern sich wie folgt:
Regelbedarfstufe I Grundsicherung:
alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: €404,00
Regelbedarfstufe II:
jeweils für 2 Partner einer Bedarfsgemeinschaft über 18 Jahre: € 364,00
Regelbedarfsstufe III
erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): € 324,00
Regelbedarfsstufe IV
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: € 306,00
Regelbedarfsstufe V
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: € 270,00
Regelbedarfsstufe VI
Kinder zur Vollendung des 6. Lebensjahres: € 237,00