Ab dem 1.1.2016 höhere ALG-II-Regelsätze!

Mit dem Beginn des neuen Jahres 2016 erhöhen sich auch die Regelsätze für ALG-II / Hartz IV und für Sozialhilfe.

Die Sätze ändern sich wie folgt:

Regelbedarfstufe I Grundsicherung:
alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: €404,00

Regelbedarfstufe II:
jeweils für 2 Partner einer Bedarfsgemeinschaft über 18 Jahre: € 364,00

Regelbedarfsstufe III
erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): € 324,00

Regelbedarfsstufe IV
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: € 306,00

Regelbedarfsstufe V
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: € 270,00

Regelbedarfsstufe VI
Kinder zur Vollendung des 6. Lebensjahres: € 237,00



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