Ab dem 1.1. gibt es höhere Strafen für Raser und Alkolenker

Die Polizei hat durch neue Gesetze ab dm 1.1.2011 die Raser und Alkolenker besonders im Visier. Die Autofahrer die die Geschwindigkeitsbegrenzung massiv überschreiten müssen mit einem Führerscheinentzug bis zu sechs Monate rechnen. Ein Jahr Fahrverbot kann es für Promillelenker geben.

Die Schnellfahrer riskieren, wenn sie erwischt werden, einen längeren Führerscheinentzug.

Wer im Ortsgebiet die höchstzulässige Geschwindigkeitsbegrenzung um 40 km/h überschreitet, ist seinen Schein für zwei Wochen los. Fährt man außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h ist man ebenfalls zwei Wochen Führerschein los. Passiert einem Autofahrer dies innerhalb von zwei Jahren nochmals ist der Führerschein sechs Wochen weg. Für die die um 100 km/h außerorts mehr fahren, gibt es einen Führerscheinentzug von sechs Monaten.

Laut Ministerin Bures sind die Alkolenker eine weitere Hochrisikogruppe. Darum wurde auch hier die Mindeststrafe hinaufgesetzt. Im Wiederholungsfall, also nach einem 1,6 Promille-Delikt, ist der Führerschein mindestens ein Jahr weg.

Ab dem 3. Jänner werden die neuen Zulassungsscheine nur mehr in Scheckkartenformat ausgegeben.

Ab dem 1. Februar gilt wieder das Tagfahrlicht. Beim Start muss sich das Licht aber nur bei neu gekauften Autos automatisch einschalten. Ältere Autos sind davon nicht betroffen und müssen auch nicht umgebaut werden.


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