Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

Aus Baurecht Baufachzeitung - Veröffentlicht am 13.12.2017 Geschrieben von ROM

Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v „Bauvertrag", „Verbraucherbauvertrag", „Architektenvertrag" und „Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.

Lesen Sie hier weiter → Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

Fotos: Pixabay


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Vorteile von Foldable-Smartphones: Warum die Falt-Revolution 2025 ihren Höhepunkt erreicht
wallpaper-1019588
[Comic] Ultimate Spider-Man [3]
wallpaper-1019588
Ein Konto für Kinder – Hilft ein Kinderkonto den Umgang mit Geld zu erlernen?
wallpaper-1019588
Bound by the Devil von Jessica Graves