Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

Aus Baurecht Baufachzeitung - Veröffentlicht am 13.12.2017 Geschrieben von ROM

Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v „Bauvertrag", „Verbraucherbauvertrag", „Architektenvertrag" und „Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.

Lesen Sie hier weiter → Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung

Fotos: Pixabay


wallpaper-1019588
Adventskalender 2024: 18. Türchen
wallpaper-1019588
The Shiunji Family Children: Startzeitraum bekannt + Trailer
wallpaper-1019588
My Awkward Senpai: Manga erhält eine Anime-Adaption + Promo-Video
wallpaper-1019588
Hundebetten 2025: Finde das perfekte Bett für Deinen Hund – bequem und stilvoll