Ab 1.8.2016 höhere Meister-BAföG-Sätze!

Erstellt am 3. April 2016 von Raberlin

Der Bundesrat hat dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zugestimmt. Dieses Gesetz wird ab dem 1. August 2016 in Kraft treten.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind Änderungen der Einkommens- und Vermögensfreibeträge verbunden. Die Änderungen führen dazu, dass die staatlichen Zuschüsse (teils als zinsgünstiges Darlehen) beim sogenannten Meister-BAföG deutlich steigen werden.

Neu ist darüber hinaus, dass künftig auch Bachelorabsolventen gefördert werden, wenn sie ihren Meister machen.

Folgende Erhöhungen der maximalen monatlichen Unterhaltsbeiträge wird es zum 1.8.2016 geben:

Erhöhung für Alleinstehende von € 697 auf € 768
Erhöhung für Alleinerziehende von € 907 EUR auf € 1.003
Erhöhung für Verheiratete mit 1  Kind von € 1.122 EUR auf €1.238
Erhöhung für Verheiratete mit 2 Kindern von € 1.332 EUR auf € 1.473

Hier der Link zu den Änderungen (Bundesrat)- Meister Bafög Sätze 1.8.2016.

Rechtsanwalt Andreas Martin