Der Bundesrat hat dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zugestimmt. Dieses Gesetz wird ab dem 1. August 2016 in Kraft treten.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind Änderungen der Einkommens- und Vermögensfreibeträge verbunden. Die Änderungen führen dazu, dass die staatlichen Zuschüsse (teils als zinsgünstiges Darlehen) beim sogenannten Meister-BAföG deutlich steigen werden.
Neu ist darüber hinaus, dass künftig auch Bachelorabsolventen gefördert werden, wenn sie ihren Meister machen.
Folgende Erhöhungen der maximalen monatlichen Unterhaltsbeiträge wird es zum 1.8.2016 geben:
Erhöhung für Alleinstehende von € 697 auf € 768
Erhöhung für Alleinerziehende von € 907 EUR auf € 1.003
Erhöhung für Verheiratete mit 1 Kind von € 1.122 EUR auf €1.238
Erhöhung für Verheiratete mit 2 Kindern von € 1.332 EUR auf € 1.473
Hier der Link zu den Änderungen (Bundesrat)- Meister Bafög Sätze 1.8.2016.
Rechtsanwalt Andreas Martin