Ab 1. Januar gilt die ‘Google-Steuer’

Frankreich will ab dem 1. Januar 2011 mit einer "Google-Steuer" von den riesigen Umsätzen in der Welt des Internets profitieren. Unternehmen mit Sitz in Frankreich sollen künftig auf ihre Onlineeinnahmen eine Sonderabgabe zahlen. Dies hat eine Kommission aus Parlament und Senat am Dienstag in Paris beschlossen. Der Steuersatz beträgt ein Prozent und wird auf den Nettobetrag fällig. Die Abgabe wird "Google-Steuer" genannt, weil sie ursprünglich direkt den Suchmaschinen-Riesen und seine Mitbewerber treffen sollte. Die Kommission erarbeitet zur Zeit ein Kompromisspaket für den Staatshaushalt 2011, der von beiden Kammern des Parlaments bereits gebilligt wurde. Nach erheblichen Änderungen am Entwurf erarbeiten nun Vertreter von Senat und Nationalversammlung einen Kompromiss, der dann nur noch formal angenommen werden muss. Dass der neue Gesetzesartikel wieder gekippt wird, gilt als unwahrscheinlich. Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hatte bereits Anfang des Jahres eine Sonderabgabe für Google sowie für dessen Konkurrenten gefordert.



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