94. Gema-Kasten

Von Lnpoe

(Ists auch nicht Lyrik)

Modern Talking, noch jung und knackig – aber die Rente ist sicher. Für ihre reichen Mitglieder sorgt die Gema.

(Schreibt die Frankfurter Rundschau unter ein Foto). Und berichtet:

Die Gema pflegt gerne das Image einer karitativen Einrichtung, die sich um das Wohl aller Urheber sorgt. In Wahrheit gehen die dicken Brocken nur an die oberen 3400 wie Dieter Bohlen und Co.: 65 Prozent der Gema-Ausschüttungen fließen an fünf Prozent der Mitglieder.

Das Jahr 2010 war gut für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema. Laut Geschäftsbericht hat sie rund 863 Millionen Euro erwirtschaftet und davon 735,9 Millionen Euro an ihre Mitglieder und andere Rechteinhaber ausgeschüttet. Etwa 127 Millionen Euro hat die Gema 2010 selbst verbraucht für ihre mehr als 1000 Mitarbeiter, den Unterhalt der beiden Generaldirektionen in Berlin und München sowie der sieben Bezirksdirektionen. Und die Gehälter des Vorstands wollen schließlich auch bezahlt werden. Der Vorstandsvorsitzende Harald Heker erhielt 484000 Euro, den Vorstandsmitgliedern Rainer Hilpert und Georg Oeller wurden 332000 Euro und 264000 Euro überwiesen. Die pensionsvertraglichen Bezüge der früheren Vorstände betrugen 554000 Euro. Da wundert es nicht, dass frühere Vorstandsmitglieder bis ins hohe Alter auf ihren Stühlen sitzen geblieben sind.

Gema-Logik: Wer mehr verdient, steigt auf

65000 Komponisten, Textdichter und Verleger sind als Gema-Mitglieder registriert, organisiert in einer Art Kastensystem, das streng einer frühkapitalistischen Logik folgt: Wer mehr verdient, steigt auf. Das Gema-Fußvolk und die breite Mehrheit unter den Urhebern sind „angeschlossene Mitglieder“, 54605 waren es 2010. Angeschlossene Mitglieder sind in den Ausschüssen, die über Verteilung und Auszahlungsmodalitäten entscheiden, praktisch nicht vertreten. Faktisch haben sie keine Rechte. Sie nehmen nur das Inkasso entgegen, das ihnen der Verein für die Nutzung ihrer Werke zuspricht.

Gema-Rentenzahlung: Nicht für jeden

Eine Übergangsstufe zur „ordentlichen Mitgliedschaft“ stellt die „außerordentliche Mitgliedschaft“ dar. Außerordentliche Mitglieder sind eingeschränkt wahlberechtigt und haben Anspruch auf Beteiligung an der so genannten Gema-Sozialkasse. Diese bietet nicht nur Leistungen bei Krankheit und Tod, sondern zahlt auch Renten aus. Aber eben nicht an alle, sondern nur an die außerordentlichen und vor allem die ordentlichen Mitglieder.