9 Tipps zur Versicherung von Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Dachanlage

Photovoltaik-Dachanlage, hoffentlich gut versichert. Foto: Andreas Kühl

Mit der Anschaffung der Hardware einer Photovoltaik-Anlage und die Kontrolle der Qualität von Modulen und Installation alleine  ist es heute nicht mehr getan. Der Bundesverband Solarwirtschaft rät Interessierten, das Thema Versicherungsschutz schon bei der Kaufvorbereitung mit dem Fachinstallateur zu klären. Risiken zwischen Modulanlieferung und Fertigstellung einer Solarstrom-Anlage sind häufig schlecht abgesichert. Dabei lassen sich Versicherungslücken zum Beispiel bei Diebstahl von Modulen oder Schäden an Komponenten vor Inbetriebnahme kostengünstig schließen, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Auch wenn die Komponenten der Photovoltaik-Anlagen sehr langlebig sind, können doch mal Fehler auftreten, an den Modulen oder bei der gesamten Anlage. Damit die geplanten Erträge wirklich eintreten, sollte auf den richtigen Versicherungsschutz geachtet werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat mit dem Merkblatt „Photovoltaik versichern“ einen umfangreichen Ratgeber herausgebracht, der kostenpflichtig im Shop angeboten wird.

9 Tipps zur Versicherung von Photovoltaik-Anlagen

Hier sind als Auszug die neun wichtigsten Experten-Tipps des BSW:

1. Versicherungsschutz vor Inbetriebnahme der Anlage

Mit dem Fachbetrieb können Sie auch den Versicherungsschutz für die Zeit vor Inbetriebnahme der Anlage abklären. Viele Installateure sorgen ihrerseits für die Absicherung in dieser schadensanfälligen Zeit, um dem Kunden einen guten Service zu bieten.

2. Bauherrenhaftpflicht

Bei Schäden in der Bauhphase durch die Installation der Anlage haftet der Bauherr, daher ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. Viele Betriebshaftpflicht-Versicherungen schließen die Bauphase kostenfrei ein, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurden.

3. Absicherung gegen Schäden an der Anlage

Besonders wichtig ist eine Absicherung gegen Schäden an der Anlage, die etwa durch Diebstahl, Hagel, Wind oder andere Umwelteinflüsse, wie Hochwasser, entstehen können. Denn dadurch können teure Reparaturen notwendig werden. Hierfür kommen spezielle Photovoltaik-Versicherungen oder die klassische Wohngebäudeversicherung in Frage. Günstig ist diese Variante bei kleinen Anlagen im Wohnhausbereich, wenn der Betreiber zugleich Hauseigentümer ist. Einzelne Versicherer erheben dafür lediglich einen Prämienaufschlag.

4. Integration in bestehende Versicherungsverträge

Bei der Integration der Photovoltaik-Anlage in einen bestehenden Versicherungsvertrag muss die Versicherungsgesellschaft informiert werden. Diese sollte eine schriftliche Bestätigung erstellen. Beim Wechsel der Versicherung und des Versicherers ist darauf zu achten, dass die Photovoltaik-Anlage wieder mit enthalten ist.

5. Mitversicherung des Kellers

Im Keller werden meistens der Wechselrichter oder Batteriesysteme  installiert, daher sollten Keller gegen Hochwasser mitversichert werden. Nicht nur das Dach ist wichtig für die Photovoltaik-Anlage.

6. Spezielle Photovoltaik-Versicherungen

Bei der Finanzierung der Photovoltaikanlage mit einem Kredit, wird vom Kreditinstitut häufig eine Photovoltaikversicherung verlangt. Diese gehen über das Standardangebot der Gebäudeversicherung hinaus und decken grundsätzlich alle Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen können. Gegenüber der Wohngebäude-Versicherung bietet die Photovoltaik-Versicherung, z.B. von Krist. den Vorteil, dass der Besitzer nicht dokumentieren muss, wo, wie, wann und warum der Schaden entstanden ist. Die Beweislast liegt beim Versicherer.

7. Versicherung eines Ertragsausfalls

Ertragsausfälle durch eine defekte Photovoltaik-Anlage sind besonders ärgerlich, da in dieser Zeit keine Einnahmen erzielt werden. Ertragsausfälle durch Schäden an der Anlage sind zwar in der Regel über die Anlagenversicherung abgedeckt. Es gibt aber deutliche Unterschiede bei Start und Dauer der Ersatzzahlung, so der BSW.

Die Reparatur kann bei größeren Schäden einige Zeit beanspruchen, daher sollte der Zeitraum der Ersatzzahlung nicht zu knapp ausfallen (mindestens sechs Monate). Mindererträge durch überdurchschnittliche Systemverluste und Toleranzen der Komponenten sowie Planungsfehler, technische Defekte und Reparaturen sind zumeist nicht durch die Allgefahren-Versicherung abgedeckt, weil sie nicht durch äußere Einwirkung auf die fertige PV-Anlage entstehen. Wer sich dagegen absichern will, braucht eine Ertragsgarantie-Versicherung.

8. Schäden bei Dritten versichern

Durch Solarstromanlagen können Gefahren ausgehen Schäden bei Dritten verursachen, z.B. durch ein herunterfallendes Modul. Für diesen Fall sollte ein Haftpflichtschutz bestehen. Gegebenenfalls kann die Photovoltaik-Anlage in eine bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Wenn keine derartige Versicherung besteht, so kann man versuchen, die Risiken über die Privathaftpflicht-Police mit abzudecken. Bei einzelnen Versicherern ist das gegen einen Prämienaufschlag möglich. Bietet der Versicherer diese Option nicht an, gibt es separate Betreiberhaftpflicht-Policen.

9. Wechsel der Versicherung

Wer Versicherungsangebote vergleichen und später eventuell wechseln will, sollte bereits mit dem Abschluss des Vertrags in den persönlichen Kalender einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Erinnerung eintragen.

Kennen Sie noch weitere hilfreiche Tipps zur Ergänzung der Liste?


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