844 Facebook-Freunde = „öffentliches Verwenden“

Erstellt am 27. November 2014 von Medienstrafrechtinfo
Das Socialnetwork Facebook bietet seinen Mitgliedern weitreichende Einstellungsmöglichkeiten für die Privatsphäre des eigenen Profils bzw. der eigenen Inhalte an. Als Folge dessen kann sich ein Profil grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit richten, wenn ausschließlich die Freunde des Inhabers dieses bzw. die Inhalte des Profils zugreifen können.   Einschränkung durch den BGH Nach einem Beschluss des read more »