Der Abgemahnte hatte das Gedicht über einen Zeitraum von vier Monaten ohne Zustimmung der Autorin auf der werbefinanzierten Internetseite veröffentlicht. Die Autorin hatte außergerichtlich Unterlassung und 606,75 Euro Schadensersatz sowie 546,69 Euro Abmahnkosten gefordert. Gezahlt worden waren aber nur 150,00 Euro. Darauf klagte die Autorin auf die restlichen 1.003,44 € – das Amtsgericht Düsseldorf gab der Klage statt. / anwalt24.de