77.500,- Euro bei fortgeschrittenem Kompartmentsyndrom nach Krampfader Operation

Bei unserem Mandanten wurde eine Krampfader Operation durchgeführt, in deren Folgezeit es zu mehrfachen Komplikationen mit Flüssigkeitsansammlung im Bereich des linken Unterschenkels kam. Durch zeitverzögerte Behandlung kam es bei unserem Mandanten zu einer zu späten Entlastung (Faszienspaltung) bei fortgeschrittenem Kompartmentsyndrom.

Aufgrund der sukzessiven Druckerhöung im Bereich der Unterschenkelkompartimente kam es aufgrund der zu späten Entlastung zu einer SpitzfußsteIlung durch eine Peroneusläsion sowie zu einer Einschränkung der Beweglichkeit im Bereich des linken Kniegelenks.

Eine außergerichtliche Regulierung wurde durch die Haftpflichtversicherung der Gegenseite unverständlicherweise noch abgelehnt. Daher wurde durch den sachbearbeitenden Rechtsanwalt Freihöfer die Arzthaftungsklage bei dem zuständigen Landgericht München II eingereicht. Bereits kurze Zeit nach Klageeinreichung hatte die Gegenseite, vor Erstellung eines Gutachtens, Vergleichsgespräche angeboten.

Im Rahmen der Vergleichsgespräche konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Freihöfer eine Abfindungszahlung in Höhe von 77.500,- Euro an den geschädigten Patienten erreichen.

Auch dieser Fall zeigt wieder deutlich, dass sich Betroffene besonders in Arzthaftungsangelegenheiten immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen sollten.


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