75.000 Euro nach nicht erkanntem Herzinfarkt

Trotz eindeutiger Symptome und der Tatsache, dass der Kläger als Hochrisikopatient einzustufen gewesen war, wurde ein akuter Herzinfarkt nicht erkannt.

Nachdem der Kläger von dem beklagten Hausarzt, ohne weitere Behandlung, nach Hause geschickt wurde, erlitt er einen Herz-Kreislaufstillstand. Dank einer Laienreanimation konnte der Klägerin jedoch in letzter Sekunde gerettet werden.

Eine außergerichtliche Regulierung wurde durch die Haftpflichtversicherung der Gegenseite unverständlicherweise noch abgelehnt.

Daher wurde durch den sachbearbeitenden Fachanwalt die Arzthaftungsklage bei dem zuständigen Landgericht Traunstein eingereicht.

Bereits kurze Zeit nach Klageeinreichung hatte die Gegenseite, vor Erstellung eines Gutachtens, Vergleichsgespräche angeboten. Leider verstarb der Kläger während des laufenden Verfahrens.

Die Erben werden nun mit einem Betrag in Höhe von 75.000,– Euro entschädigt werden, wobei hier auch ein angemessenes Schmerzensgeld des Klägers enthalten ist.

Auch dieser Fall zeigt wieder deutlich, dass sich Betroffene besonders in Arzthaftungsangelegenheiten immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen sollten.


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