7 Fakten, die ihr zum Thema Reiserücktrittsversicherung wissen müsst

Schon wieder ein neuer Beitrag!

Reiserücktrittsversicherung – Braucht man sowas überhaupt?

Eine Reiserücktrittsversicherung gehört eigentlich zu der Sorte Versicherungen, die man abschließt, damit man sie nicht braucht.
Man unterschreibt so eine Reiserücktrittsversicherung oder manchmal auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt (in Österreich Reisestornoversicherung), um im Falle eines Falles nicht auf den gesamten Reisekosten sitzen zu bleiben.  Der kann nämlich entstehen, wenn man eine gebuchte Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten kann.

Was ihr alles über diese Versicherungsart wissen müsst, erfahrt ihr heute bei meinen Reisetipps.

Alles zum Thema Reiserücktrittsversicherungen

  1. Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Meine letzte Reiserücktrittsversicherung habe ich vor etlichen Jahren abgeschlossen, als wir mit der ganzen Familie eine Pauschalreise in einen Club in die Türkei gebucht haben.
Inzwischen sind unsere Kinder aus dem Haus und wir reisen anders. Unsere Urlaube sind kürzer, wir buchen kurzfristiger und selten pauschal. Somit gehören wir eigentlich nicht mehr zu dem typischen Klientel der Reiseversicherer.
Für euch lohnt sich aber vielleicht ein solcher Versicherungsschutz doch! Und zwar wenn:

  • ihr eine sehr teure Reise buchen wollt (Kreuzfahrt, Weltumseglung, Luxusresort im feinsten Viertel auf den Bahamas usw.),
  • ihr sehr lange im Voraus bucht (im Januar noch schnell den Urlaub im Oktober festmachen),
  • ihr mit kleinen Kindern verreist (bei den Zwergen weiß man ja nie),
  • oder ihr mit alten, kranken oder behinderten Menschen unterwegs seid.

Das ist also eine ganz typische Kosten-Nutzen-Rechnung für euch. (Die euch niemand abnehmen kann)

  1. Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung überhaupt?

Es hängt von dem einzelnen Anbieter ab, welche Stornogründe er akzeptiert. Deswegen solltet ihr bereits vor dem Abschluss die Modalitäten gut überprüfen.
Aber in der Regel werden in folgenden Fällen die Reisekosten oder zumindest ein Teil erstattet:

  • Todesfall einer der Reisenden oder eines nahen Angehörigen der Reisenden,
  • Unfall,
  • Erkrankung,
  • unerwartete Unverträglichkeit gegenüber einer notwendigen Impfung,
  • unerwartete Schwangerschaft oder plötzliche Komplikationen,
  • schwere Erkrankung, Unfall oder Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Hundes,
  • Schaden am Eigentum, so dass der Reisende unbedingt zu Hause bleiben muss (zum Beispiel nach einem Einbruch oder Hochwasser),
  • Bruch von Prothesen oder Implantaten,
  • gerichtliche Ladung,
  • politische Unruhen am Urlaubsort bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.

In letztem Fall stornieren die Reiseveranstalter oft aus Kulanzgründen oder bieten ein alternatives Reiseziel an.
Auch bei Naturkatastrophen (höhere Gewalt) am Urlaubsort kann kostenlos storniert werden, wenn sie kurz vor Reisebeginn über das Urlaubsland hereinbrechen.

Diese Stornierungsgründe werden oft nicht anerkannt:

  • Jobwechsel,
  • Kündigung durch den Arbeitgeber,
  • unerwartet neuer Job nach Arbeitslosigkeit,
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit,
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen,
  • Trennung des Reisenden von seinem Lebenspartner,
  • Einladung als Trauzeuge.
  1. Was ist beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wichtig?

Wahrscheinlich sind euch solche Versicherung bereits bei der Reisebuchung angeboten worden. Und gerade bei Buchungen im Internet muss man höllisch aufpassen, dass man eine Reiserücktrittsversicherung nicht aus Versehen abschließt. Denn davon kann ich euch nur abraten!  Die hier angebotenen Versicherungen sind oft überteuert und das bei schlechten Konditionen.

Wichtig: Der Versicherungsvergleich

Vergleicht am besten mehrere Anbieter und achtet dabei auf folgende Modalitäten:

  • Bietet der Anbieter einen Versicherungsschutz für eine Einzelreise an oder handelt es sich um eine Jahresversicherung? Welche Form ist sinnvoll, welche nicht?
  • Wird die Reiserücktrittsversicherung als Kombipaket mit einer Reiseabbruchversicherung und Auslandskrankenversicherung angeboten? (Beide Zusätze könnten interessant sein!)
  • Gibt es einen Eigenanteil und wenn ja, wie hoch ist dieser?
  • Wer ist alles mitversichert, gibt es Familientarife? Manche Versicherer geben ein Höchstalter der mitreisenden Kinder an. Bei anderen ist der mitreisende Partner nicht automatisch versichert, wenn man nicht zusammen wohnt.
  • Welche Schadensfälle sind abgesichert? (siehe Punkt 2)

Wenn es im Stornierungsfall  Ärger mit der Versicherung geben sollte, wäre es praktisch, wenn dieser am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmannes teilnehmen würde. Denn in diesem Fall ist eine Schlichtung kostenlos.

Ihr müsst übrigens nicht gleich bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Dies ist noch bis zu vierzehn Tage vor dem Reisebeginn möglich.

Eine sehr gute Zusammenfassung von allen Punkten, die bei einem solchen Vergleich wichtig sind, findet ihr auch in diesem Ratgeber über Reiserücktrittskostenversicherungen.

  1. Was kostet so ein Versicherungsschutz überhaupt?

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung sind recht unterschiedlich und auch hier lohnt sich natürlich ein Vergleich.
Bei den einzelnen Anbietern unterscheiden sich die Tarife in den verschiedenen Leistungen, die sie beinhalten. Außerdem sind sie vom Reisepreis abhängig.
Je nach Leistung und Reisepreis könnt ihr so ungefähr 20 – 50 Euro veranschlagen, für ganze Familien oder Gruppen gibt es natürlich Rabatte.

  1. Kreditkarte oder Reiserücktrittsversicherung?

Bei einigen Kreditkartenverträgen sind Reiserücktrittsversicherungen inkludiert. Sie treten dann für alle Buchungen in Kraft, die mit dieser Karte bezahlt wurden.
Aber hier sind die Konditionen oft überaltert. Und manchmal sind die Leistungen nur auf den Inhaber bezogen und nicht auf alle Mitreisenden.
Ein Studium der Versicherungsbedingungen bleibt euch also auch hier nicht erspart.

  1. Wenn ihr eure Reise leider stornieren müsst:

Nehmen wir mal an, es passiert das, was eigentlich nicht passieren darf: Ihr seid plötzlich ganz schrecklich krank geworden und könnt die Reise nicht antreten.
Was müsst ihr nun tun?

Storniert sofort eure Reise. Dann ruft ihr bei der Versicherung an und bittet um weitere Anweisungen. Um den Schadensfall zu untermauern, braucht ihr von eurem Arzt eine Bestätigung darüber, dass ihr die Reise nicht antreten könnt.
Dann schickt ihr alle Unterlagen zusammen mit der Buchungsbestätigung an die Versicherung.

So eine Reisekostenerstattung kann zwei bis sechs Wochen dauern – im Streitfall natürlich länger.
In diesem Artikel findet ihr noch eine sehr gute Zusammenfassung über den korrekten Ablauf einer Stornierung und Rückerstattung .

Zusammenfassung:

Ob ihr eine Reiserücktrittsversicherung abschließt oder nicht, müsst ihr selbst entscheiden.
Wahrscheinlich wird sie euch für einen Wanderurlaub im Bayerischen Wald weniger bringen, als bei einer mehrwöchigen und hochpreisigen Reise.
Schließt diese Versicherung am besten nicht gleich bei der Buchung ab, sondern vergleicht mehrere Anbieter. Achtet hierbei genau auf die Konditionen! Wenn euch etwas nicht klar ist, ruft bei dem entsprechenden Service-Telefon an und lasst euch dort aufklären.
Verlasst euch nicht automatisch auf den Versicherungsvertrag eures Kreditkartenanbieters.
Wenn es zum Versicherungsfall kommt, dann bewahrt die Ruhe und haltet euch an die korrekte Vorgehensweise.

Aber vor allen Dingen – und das ist wirklich wichtig! – schließt eine solche Versicherung nur dann ab, um sie nicht zu brauchen!


Schließt ihr für eure Urlaubsreisen eine Reiserücktrittsversicherung ab und musstet ihr sie schon mal in Anspruch nehmen?


Alle Fotos: 7 Fakten, die ihr zum Thema Reiserücktrittsversicherung wissen müsst ©sabienes.de unter Verwendung eines Stockfotos von CreativeMarket
Text: 7 Fakten, die ihr zum Thema Reiserücktrittsversicherung wissen müsst ©sabienes.de
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