63. Gericht und Gedicht

Von Lnpoe

Ferdinand von Schirach: In einem Strafprozess haben wir am Ende der Beweisaufnahme eine Theorie dessen, was geschehen ist. Es ist aber nur eine Theorie, es ist nicht die Wahrheit selbst, nicht die Wirklichkeit. Jede Theorie ist falsifizierbar, wir können sie unter Umständen widerlegen: Jeder gute Richter weiß das. Wir können also der Wahrheit nahekommen, mehr aber auch nicht. Und das Gesetz ist immer noch das Beste, das wir haben. Ich möchte keinen Volksentscheid über die Schuld eines Menschen – das wäre aber die Alternative zu unseren Gerichtsverfahren.

Standard: Die Theorie von der Wahrheit ist Ihnen genug?

Schirach: Es kann ja nicht mehr geben. Wir müssen ein Mittel haben, um Zeugen, objektive Beweise zu werten. Dieses Mittel ist das strenge Beweisrecht. Die Strafprozessordnung ist der Filter, durch den alle Beweise müssen. Ich finde es befriedigend, wie wir durch Formalisierung Wahrheit erreichen. Es ist wie bei einem Gedicht: Etwas stärker Formalisiertes gibt es nicht in der Literatur. Ein gutes Haiku (japanisches Kurzgedicht; Anm.) ist ganz und gar wahr. Literatur ist auch Formalisierung, gefilterte Wirklichkeit. Würde Literatur vollständig die Wirklichkeit abbilden, wäre sie völlig uninteressant. Formalisierungen sind ein Weg, Dinge begreiflich zu machen, ein Weg zur Wahrheit.

(…)

Standard: Sie litten damals an Synthäsie, sahen Buchstaben als Farben. Ähnliches kommt in Ihrem Buch vor.

Schirach: Geht heute noch, wenn ich mir Buchstaben vorstelle.

Standard: „B“ ist…

Schirach: Das „B“ ist braun, das „H“ist gelb , „A“ ist blau, und so fort.

/ Renate Graber, DER STANDARD 16.10.