55.000,– Euro bei verschleppt behandeltem Kompartmentsyndrom

Unser Mandant begab sich zu einer Bypass-Operation in ein niederbayerisches Klinikum. Im Zuge dieser Operation wurde ihm eine Vene im Bein entnommen, was grundsätzlich indiziert war. Allerdings erfolgte die Nachsorge fachlich inkorrekt.

Das Bein unseres Mandanten war über eine Dauer von mehreren Stunden bandagiert, obgleich sich symptomatisch bereits der Verdacht auf ein (akutes) Kompartmentsyndrom ergeben hatte. Dabei handelt es sich um einen erhöhten Gewebedruck bei geschlossenem Haut- und Weichteilmantel, der zu einer unzureichenden Durchblutung des Gewebes führt und – wie bei unserem Mandanten – sodann zu einer auch dauerhaften neuromuskulären Schädigung führen kann. Erst nach etwa 24 Stunden erfolgte eine Dekompression (Druckentlastung). Insoweit wäre jedoch ein frühzeitigeres Einschreiten nötig gewesen, da schon eine nur um wenige Stunde verschleppte Behandlung bereits zu dauerhaften Schädigungen führen kann.

Die Versicherung der Klinik war in diesem Fall nach einigen Verhandlungen bereit, außergerichtlich unseren Mandanten mit einem Betrag von 55.000,– Euro zu entschädigen, wobei hier insbesondere Schmerzensgeld enthalten ist.

Last updated by Thorsten Hagemann at 4. März 2014.


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