Hartz-IV-Bezieher können einem höchstrichterlichen Urteil zufolge drei Jahre lang mit 30 Prozent weniger Geld auskommen. Habe ein Langzeitarbeitsloser ein Jahr lang zu Unrecht Arbeitslosengeld II bezogen, dürfe das Jobcenter von ihm die Erstattung verlangen und monatlich die Hilfeleistung entsprechend kürzen, urteilte das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel. Das Existenzminimum werde dann trotzdem weiter gewährleistet, da der Hartz-IV-Bezieher für notwendige Anschaffungen einen Zuschuss beantragen könne. (AZ: B 14 AS 20/15 R)
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