400 Euro Hartz IV, 120 Euro Abzug – das ist rechtens

400 Euro Hartz IV, 120 Euro Abzug – das ist rechtens

Hartz-IV-Bezieher können einem höchstrichterlichen Urteil zufolge drei Jahre lang mit 30 Prozent weniger Geld auskommen. Habe ein Langzeitarbeitsloser ein Jahr lang zu Unrecht Arbeitslosengeld II bezogen, dürfe das Jobcenter von ihm die Erstattung verlangen und monatlich die Hilfeleistung entsprechend kürzen, urteilte das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel. Das Existenzminimum werde dann trotzdem weiter gewährleistet, da der Hartz-IV-Bezieher für notwendige Anschaffungen einen Zuschuss beantragen könne. (AZ: B 14 AS 20/15 R)

Quelle, weiter lesen

wallpaper-1019588
Die Verbindung zwischen Zahngesundheit und Cardiosport
wallpaper-1019588
Let’s Make a Mug Too: Compilation-Film angekündigt
wallpaper-1019588
DIE BESTEN NATURKOSMETIK CONDITIONER FÜR GESUNDES UND SEIDIGES HAAR
wallpaper-1019588
I Want to Escape from Princess Lessons: Neuigkeiten zum Anime bekannt gegeben + Visuals