Die Entscheidung des neuseeländischen "Court of Appeal", wonach die Auslieferung von Herrn Kim Schmitz alias "Kim Dotcom" an die USA erfolgen könne, weil er sich mit seinen Mitstreitern vorsätzlich und in massivem Umfang zu kommerziellen Zwecken zu Urheberrechtsverletzungen verschworen und diese Verletzungen begangen habe, ist ein arger Rückschlag in dessen über 6-jährigem Kampf darum, wegen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Datentauschbörse Megaupload von Neuseeland nicht an die USA ausgeliefert zu werden. Dass sich Schmitz überhaupt einen so langen Kampf leisten konnte, dürfte an seiner enormen Kriegskasse liegen, aus der er nach eigenen Angaben bereits 40.000.000 Dollar an Gebühren vor allem an seine Rechtsanwälte aus den USA, Canada, Neuseeeland, Hong Kong und Deutschland gezahlt hat. 20 hochqualifizierte Rechtsanwälte für ihren jahrelangen Einsatz zu bezahlen dürften sich nur wenige Angeklagte leisten können und ist ein weiterer Beleg dafür, dass die finanzielle Ausstattung eines Angeklagten oft darüber entscheidet, ob er sein weiteres Leben hinter Gittern verbringen muss oder eben nicht. Der nun folgende Gang zum neuseeländischen "Supreme Court" dürfte auch noch einmal mehrere Millionen Dollar verschlingen und in Neuseeland zumindest der letzte Akt dieser langwierigen juristischen Auseinandersetzung sein. 399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef
40 Millionen Dollar für 20 Anwälte
Autor des Artikels : Ralf Moebius
Zum Original-ArtikelRechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Anwalt in Hannover.