4. Überzogen

Das deutsche Urheberrecht erlaubt Zitate; zulässig sind diese jedoch nur mit Kenntlichmachung als Zitat, mit „Zitatzweck“ (das Zitat muss also eigene Ausführungen stützen) und in geringer Länge („Kurzzitat“). Wer also komplette Erhardt-Gedichte oder Gedichtsammlungen publiziert, dem könnte bald das Lachen vergehen. Die Kanzlei veranschlagt für jedes Gedicht 600 Euro – ein Betrag, der nach Ansicht des Rechtsanwalts Andreas Forsthoff für die oft nur wenige Zeilen langen Texte „weit überzogen“ ist. / heise online (508 Kommentare!)



wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Manga] Baby [1]
wallpaper-1019588
Mittagessen in München – beliebte Restaurants & empfehlenswerte Locations
wallpaper-1019588
U3 Untersuchung Baby: 7 Tipps für den perfekten Termin
wallpaper-1019588
[Comic] What’s the furthest place from here [2]