4. Überzogen

Das deutsche Urheberrecht erlaubt Zitate; zulässig sind diese jedoch nur mit Kenntlichmachung als Zitat, mit „Zitatzweck“ (das Zitat muss also eigene Ausführungen stützen) und in geringer Länge („Kurzzitat“). Wer also komplette Erhardt-Gedichte oder Gedichtsammlungen publiziert, dem könnte bald das Lachen vergehen. Die Kanzlei veranschlagt für jedes Gedicht 600 Euro – ein Betrag, der nach Ansicht des Rechtsanwalts Andreas Forsthoff für die oft nur wenige Zeilen langen Texte „weit überzogen“ ist. / heise online (508 Kommentare!)



wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
SriLankan Airlines im Test: Unsere Erfahrungen auf dem Flug nach Colombo
wallpaper-1019588
[Comic] Asterix in Lusitanien
wallpaper-1019588
Parises: „Grüne Weihnacht“ in der Serra do Caldeirão
wallpaper-1019588
Donner DED-70 E – E-Drum für Kinder & Einsteiger