Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Wenn es um Staatspleiten geht, verfügt Frau Merkels Finanzjongleur Olaf Scholz über reichhaltige Erfahrungen, denn er hat beim Verkauf der „HSH Nordbank“ dafür gesorgt, dass die Steuerzahler in Hamburg und Schleswig Holstein 16 Milliarden Verlust übernehmen mussten, der beim Verkauf der maroden Pleitebank die sich mit Schiffsfinanzierungen verzockt hat entstanden ist, für Herrn Scholz war der Verkauf trotz des enormen finanziellen Steuerschadens nach seinen eigenen Angaben ein „glänzendes Geschäft“.
Aktuell glänzt Herr Scholz wieder mit Staatsgeldern, die erst noch durch Kredite beschafft werden müssen, mit dem Geld aus der Neuverschuldung will er die deutschen Firmen für die Umsatz- und Gewinnausfälle entschädigen, die durch die Anordnungen der Bundesregierung und der Länderregierungen entstanden sind und noch entstehen werden. In Deutschland gibt es ca. 4 Millionen Betriebe, deren Größe sie nachstehend ersehen können.
Die finanziell schwächste Gruppe (Kleinunternehmer) die überwiegend keine Rücklagen hat sondern mehrheitlich bereits vor der Corona-Krise verschuldet war wird aus dem Rettungsfond mit Einmalzahlungen (bis 5 Mitarbeiter 9.000 Euro, bis 10 Mitarbeiter 15.000 Euro, Mittelwert 12.000 Euro) vor der Pleite „gerettet“, insgesamt hat die Regierung für 3.103.896 Kleinunternehmer 50 Milliarden Euro eingeplant, wenn die Kleinunternehmer jeweils 5 Mitarbeiter beschäftigen beträgt die staatliche „Hilfe“ innerhalb einer halbjährigen Sommer-, oder Wintersaison 333,45 Euro pro Person und Monat, damit werden noch nicht einmal die Trinkgelder der in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbetrieben tätigen Mitarbeiter (Friseure, Taxifahrer, etc.) ausgeglichen geschweige denn, der ausgefallene Umsatz, bzw. der Gewinn des Kleinunternehmers ersetzt.
Da die staatlich geschlossenen Kleinbetriebe relativ geringe Löhne zahlen, weil die Trinkgelder intern mit berücksichtigt werden und mangels Rücklagen bei einer Betriebsschließung sofort Kurzarbeit anmelden müssen verlieren die Mitarbeiter in den Branchen, in denen der Erhalt von Trinkgeldern üblich ist nicht nur das Trinkgeld, sondern zusätzlich die Differenz zwischen Nettolohn und Kurzarbeitsgeld (40% bei Singles, 33% wenn im Haushalt ein Kind lebt) einfaches Beispiel, bei 1.000,00 Euro Nettolohn bekommt ein Single pro Monat 600,00 Euro Kurzarbeitsgeld, bei einer halbjährigen Betriebsschließung büßt ein Single 2.400,00 Euro ein und erhält in diesem Zeitraum eine staatliche „Hilfe“ in Höhe von 2.000,70 Euro, sein Verlust beträgt somit 399,39 Euro zuzüglich der nicht eingenommenen Trinkgelder. Wenn man davon ausgeht, dass ein Mitarbeiter in einem Dienstleistungsbetrieb monatlich ca. 250,00 Euro Trinkgeld erhält, verliert er in dem halben Jahr durch die gesetzliche Schließung des gastronomischen Betriebes 1.899,39 Euro, sollte der Betrieb weiterhin geschlossen bleiben, erhöht sich die monatliche Einkommensreduzierung auf 650,00 Euro pro Monat, (3.900,00 Euro im 2. Halbjahr) weil die staatliche „Hilfe“ im 1. Halbjahr aufgebraucht wurde, hierzu wird es aber im Regelfall nicht kommen, weil der Kleinunternehmer vorher Insolvenz angemeldet hat.
Die Mittelstandbetriebe bekommen keine nicht rückzahlbare Einmalzahlung, sie müssen Kredite aufnehmen, die nicht höher als 25% des Vorjahresumsatz sein dürfen, der Kreditnehmer muss allerdings durch eine Expertise nachweisen, dass er finanziell in der Lage ist den Kredit wie vertraglich vereinbart zurück zu zahlen und wenn er das nicht kann, weil aktuell nicht absehbar ist, wie sich die deutsche und die Weltwirtschaft weiter entwickelt, muss er das eigene oder Omas` Häuschen verpfänden um den Kredit abzusichern. Wenn die trotzdem durchgeführte Bonitätsprüfung (Vorschrift ist Vorschrift) keine negativen Kriterien aufweist, hilft der Staat über die Hausbank natürlich gerne und die Zinsen sind mit 1,5% auch sehr moderat.
Viele Leserinnen und Leser verstehen das mit der Staatshilfe in Verbindung mit der Corona-Krise völlig falsch, der Staat hilft nicht der Bevölkerung sondern sich selbst, indem er die Neuverschuldung durch horrende Bußgelder beim Überschreiten der Anordnungen und Zinskredite kompensiert und dadurch Milliarden zwecks Finanzierung der Asylanten und der Asylindustrie verfügbar macht.