37.000 Euro Schadensersatz wegen fehlerhafter Überwachung

Durch engmaschige Kontrollen der Vitaldaten und durch Überwachung der Atemfrequenz hätte  der hypoxische Hirnschaden rechtzeitig erkannt werden können und der Tod des Patienten hätte verhindert werden können.

Die Erben haben uns in diesen tragischen Fall, nach Einschaltung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen, mandatiert.

Bei dem Verstorbenen kam es nach einer Herzkathederuntersuchung zu Komplikationen, daher musste dieser sediert werden und auf die Intensivstation verlegt werden.

Die Überwachung des Patienten auf der Intensivstation war jedoch grob behandlungsfehlerhaft, so war zum einen die Überwachung des Patienten auf der Intensivstation in einem Intervall von 1 Stunde in keiner Weise  angemessen. Die pulsoxymetrische Messung der Sauerstoffsättigung konnte zudem die Überwachung der Atemfrequenz nicht ersetzen, weiter hast hat die Medikamentengabe die lebensbedrohlichen ventrikulären Rhythmusstörungen bei der gleichzeitig vorliegenden Hyperkapnie und Hypoxie zusätzlich begünstigt.

Das erste Angebot der Gegenseite lag lediglich im 4-stelligen Bereich, der sachbearbeitenden Fachanwalt konnte dann in schwierigen Verhandlungen für die Erben eine Abfindung in Höhe von 37.000 Euro erreichen, wobei hier auch ein angemessenes Schmerzensgeld enthalten ist.

Auch dieser Fall zeigt deutlich, dass sich Betroffene auch bei der Regulierung nach einem Gutachten immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen sollten.


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