Im Falle unseres Mandanten teilt das OLG Nürnberg die Auffassung des Erstgerichts nicht, dass unser Mandant vor der Implantation einer Knietotalendoprothese ordnungsgemäß über die Risiken (Arthrofibrose) aufgeklärt worden sei.
Das Erstgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Patient sei ordnungsgemäß über alle Risiken der Operation aufgeklärt worden und stützte sich dabei auf die Aussagen des Beklagten und die vorgelegte Dokumentation.
Die Klage wurde sodann vollumfänglich abgewiesen. Dieses Urteil wurde durch den sachbearbeitenden Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Florian Friese, vor dem OLG Nürnberg angefochten.
Im Berufungsverfahren folgte das OLG Nürnberg der Argumentation und sah eine ordnungsgemäße Aufklärung über das Risiko der Arthrofibrose als nicht gegeben an. Aufgrund dessen und den Unwägbarkeiten der weiteren Beweisaufnahme wurde eine Abgeltungsvergleich in Höhe von 30.000 Euro geschlossen.