Der Vertrag für eine Kfz-Versicherung läuft in aller Regel vom 1. Januar eines jeden Jahres bis zum 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist genau einen Monat beträgt, ist der 30. November der Stichtag für alle Fahrzeughalter, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten. Vorsicht: Entscheidend ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens und nicht das Datum des Poststempels.
Wie man rechtswirksam kündigt
Bevor man die Kündigung versendet, sollte man sich mit einer anderen Versicherungsgesellschaft auf einen neuen Vertrag geeinigt haben, der ab dem 1. Januar greift. Die Versicherer dürfen zwar niemandem die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung verwehren. Bei einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sieht die Sache jedoch anders aus. Hier können die Gesellschaften einen Neukunden ablehnen. Dieses Problem kann sich zum Beispiel ergeben, wenn man ein teures Fahrzeug versichern möchte oder ein Auto, das aus Sicht der Versicherung besonders risikobehaftet ist.
Preiskampf der Versicherer
Einen ersten Überblick über die Anbieter und ihre Tarife verschafft man sich am besten im Internet. Dort gibt es Vergleichsportale und Tarifrechner, die eine Vielzahl an Angeboten bereithalten. Um diese Online-Tarifrechner sinnvoll zu nutzen, sind einige Angaben wichtig. Die dazu notwendigen Daten entnimmt man der gültigen Versicherungspolice, dem Fahrzeugschein und dem Führerschein. Zusätzlich muss man noch den aktuellen Kilometerstand seines Autos wissen. Es empfiehlt sich, neben dem Preis auch den konkreten Leistungsumfang der angebotenen Versicherung zu prüfen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug und Fahrzeugkauf
Fahrzeughalter genießen auch ein Sonderkündigungsrecht jenseits des 30. Novembers, sofern ihr Versicherer sie wegen eines Umzugs in eine teurere Regionalklasse einstuft. In Regionen mit höherem Unfallrisiko verlangen die Versicherungsunternehmen höhere Prämien für die Kfz-Versicherung. Sie sichern sich so gegen das gewachsene Schadensfallrisiko ab. Da sich der Vertrag für den Kunden verteuert, ohne dass er im Gegenzug einen größeren Leistungsumfang genießt, darf er von Rechts wegen nach einer für ihn günstigeren Lösung suchen. Gleiches gilt beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Als Käufer übernimmt man automatisch den Versicherungsschutz des Vorbesitzers. Allerdings darf man innerhalb eines Monats nach Kauf zu einer Versicherung seiner Wahl wechseln.