Kärnten-Wien gegen Tirol-Salzburg: Im Kampf um die Rechte an der großen, geheimnisvollen österreichischen Dichterin Christine Lavant ist die Germanistik nicht zimperlich, schreibt Die Presse:
Die Anrufungs- und Bekenntnispoesie der als Christine Thonhauser 1915 geborenen, 1973 verstorbenen Armeleuttochter fand Leser auch jenseits von Salzach und Inn – dank der Auswahlbändchen von Grete Lübbe-Grothues (1972 bei dtv), von dem um Poetae maiores et minores unendlich verdienten Lyrikapostel Horst Heiderhoff (1982) und von Jürgen Israel (1984 in der DDR).
Thomas Bernhard erwirkte 1987, kurz vor seinem Tod, bei Siegfried Unseld einen Band in der Bibliothek Suhrkamp. Wie die Lavant hatte er seine religiös eingefärbten frühen Gedichte („In hora mortis“) bei Otto Müller untergebracht; beide fanden beim kleinfeudalen Ehepaar Maja und Gerhard Lampersberg – arg gezaust im Roman „Holzfällen“ – in einem Schlösschen in Maria Saal Freundschaft und Hilfe (wie auch Peter Turrini, Gert Jonke). (…)
Schmid half dem Ehepaar Wigotschnig beim Rückruf der Werknutzungsrechte von OM, indem er die Verfahrenskosten übernahm. Kleibel wurde vorgeworfen, er habe die vereinbarte Gesamtausgabe nicht angefangen, es wäre denn, die ersten Bände erschienen bis Mitte 2008. Das österreichische Urheberrechtsgesetz sieht in einem solchen Fall (§ 29) die Pflicht vor, innerhalb von 14 Tagen Stellung zu nehmen. Die Frist wäre einzuhalten gewesen. Versäumt!
Im Juli 2008 starb Armin Wigotschnig. Nun verfügt die Hans-Schmid-Privatstiftung in Wien über die Rechte. Die Tantiemen der OM-Bücher fließen zu Schmid. Bis Ende 2011 darf Kleibel seine Lavant-Bücher abverkaufen. Ob die Restauflagen einzustampfen sind, hängt von einem neuerlichen Goodwill-Akt Schmids ab. / Hans Haider, Die Presse 5.3.