Trotz massiver Repressalien, Einschüchterungen und Verhaftungen gäbe es im Iran aber dennoch eine dynamische Frauenrechtsbewegung, zu der auch einige männliche Aktivisten gehörten, so die IGFM. Frauen seien durch die im Iran angewandte Scharia in fast allen Rechtsbereichen stark benachteiligt. Eine Reihe von Gesetzen der Islamischen Republik verstoße erheblich gegen das völkerrechtlich bindende Diskriminierungsverbot, so z.B. die Nichtzulassung von Frauen zu verschiedenen Berufen wie dem Richteramt, die Benachteiligungen beim sogenannten “Vergeltungsrecht”, beim Zeugenrecht, beim Ehe- und Scheidungsrecht, beim Sorgerecht und anderen mehr.
“Recht” auf sexuellen Gehorsam der Ehefrau
Die IGFM kritisiert, dass im Iran nach dem islamischen Recht Ehemänner “das Recht” hätten, ihre Frauen auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Nach dieser “Rechts”-Logik könne es Vergewaltigungen in der Ehe “nicht geben”. Auch häusliche Gewalt wird im Iran mit Verweis auf Koran und islamische Überlieferung gerechtfertigt. Der Ehemann dürfe seine Frau schlagen – wenn er “Ungehorsam fürchte”. Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann stellen nach islamischem Recht für die Frau auch keinen Scheidungsgrund dar. Gleichzeitig können muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Kommt es zum Rechtsstreit, so gilt – mit Verweis auf das islamische Recht – die Aussage einer Frau vor Gericht nur halb soviel wie die Aussage eines Mannes. In manchen Fällen wird die Aussage einer Frau überhaupt nicht zugelassen.
Sexuelle Gewalt durch Islamische Revolutionswächter und Beamte
Nach Informationen der IGFM werden Frauen in iranischen Gefängnissen häufig sexuell belästigt, erniedrigt und in manchen Fällen auch vergewaltigt. In einigen Fällen hatten iranische Geistliche sogar “Zeitehen” zwischen den Pasdaran – sogenannten “Wächtern der Islamischen Revolution” – und weiblichen Gefangenen geschlossen – gegen den ausdrücklichen Willen der Frauen. Auf diese Weise konnten Revolutionswächter “legal” die Gefangene vor ihrer Hinrichtung vergewaltigen. Die iranischen Behörden bestreiten, dass es in der Islamischen Republik Vergewaltigungen in der Haft gibt – obwohl selbst einige hohe iranische Politiker dies bestätigt haben.
De facto Freibrief für “Ehrenmorde”
Das iranische Strafrecht schreibt in Art. 220 vor, dass ein Vater oder väterlicher Großvater nicht hingerichtet werden darf, wenn er die eigenen Nachkommen tötet. Dem Mörder droht höchstens ein “Blutgeld”, wenn es von den Erben des Opfers gefordert werden sollte. Prozesse dieser Art werden oft durch Selbstanzeigen eröffnet. Sind alle der Beteiligten Familienangehörige, fordert niemand “Blutgeld” und der Täter gilt ganz offiziell als straffrei. Bei “Ehrenmorden” dieser Art wird von Seiten der Behörden in der Regel gar kein Prozess eingeleitet. Das “Blutgeld” für eine Frau ist ohnehin nur halb so hoch wie das für einen Mann.
IGFM: Iran in UN-Frauenrechtskommission ein Skandal
Nach Ansicht der IGFM sei es ein Skandal, dass der Iran am 28. April einen Sitz in der UN-Frauenrechtskommission erhalten habe – trotz eklatanter Missachtung von Frauenrechten und massiver Verfolgung von Frauenrechtlerinnen. Verantwortlich für die Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission ist der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC), dem auch Deutschland angehört.
Iranische Frauenrechtsbewegung
Nach Angaben der IGFM wurden und werden im Iran Frauen und Männer, die sich für eine rechtliche Gleichstellung der Frau eingesetzt haben, verfolgt. Viele von ihnen wurden ohne offizielle Anklage inhaftiert oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Andere wurden erst nach Zahlung ruinöser Kautionen aus dem Gefängnis entlassen. Mehrere wurden misshandelt und gefoltert.
Im August 2006 gründeten Frauen und Männer im Iran die Bürgerrechtsbewegung “Eine Million Unterschriften Kampagne für Frauenrechte”, eine Initiative für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen im Iran, um die einzelnen Aktivitäten zu bündeln. Die Idee dieser Kampagne entstand nach der gewalttätigen Niederschlagung eines Protestes für mehr Gleichberechtigung in Teheran am 12. Juni 2006. Eine Petition mit einer Million Unterschriften iranischer Bürger soll dem Gesetzgeber vorgelegt und dieser zur Änderung der Gesetze aufgefordert werden. Die Organisatoren wollen das Anliegen der Frauen in die Gesellschaft tragen und den Gedanken der Gleichberechtigung im öffentlichen Bewusstsein verankern.
Der “Führer” der Islamischen Republik Iran, Ayatollah Ali Khamenei, und die iranische Regierung lehnen eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern und jede rechtliche Änderungen in diese Richtung rigoros ab. Einige Mitglieder des Parlamentes und religiöse Führungspersönlichkeiten haben hingegen die Petition unterschrieben und regten Diskussionen über die Notwendigkeit einer Reform der Gesetze für Frauen an.
Weitere Informationen über die Menschenrechtslage im Iran:
http://www.igfm.de/Menschenrechtsverletzungen-in-der-Islamischen-Republik-Iran.573.0.html
zur iranischen Frauenrechtsbewegung:
http://www.igfm.de/Iran-1-Millionen-Unterschriften-Kampagne-fuer-Frauenrechte.1393.0.html